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Bissverletzung durch eigenen Hund

Kein Arbeitsunfall
Bissverletzung durch eigenen Hund

Bissverletzung durch eigenen Hund
Foto: © Dimid - stock.adobe.com

Wird ein Unternehmer bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit von seinem pri­vat­en, nicht zur Bewachung des Betrieb­s­gelän­des einge­set­zten Hund gebis­sen, beste­ht nach einem Urteil des Lan­dessozial­gerichts (LSG) Baden-Würt­tem­berg kein geset­zlich­er Unfallversicherungsschutz.

Der Fall: Der Kläger betrieb einen Autoser­vice. Am Unfall­t­ag holte er für das Fahrzeug eines Kun­den Zünd­kerzen aus dem Lager. Auf dem Weg von dort zur Werk­statt stolperte er über seinen Hund. Im Fall­en geri­et seine rechte Hand in das Maul des Tieres, welch­es instink­tiv zubiss. Hier­durch kam es zu ein­er bak­teriellen Entzün­dung. Die Unfal­lver­sicherung lehnte die Anerken­nung des Miss­geschicks als Arbeit­sun­fall ab. Das Lan­dessozial­gericht bestätigte die Entschei­dung. Zwar sei der Gang des Klägers vom Lager zur Werk­statt ver­sichert gewe­sen. Der Sturz sei aber nicht auf ein betrieblich­es Risiko zurück­zuführen. Die Unfal­lur­sache, näm­lich der Hund, sei der Pri­vat­sphäre des Verunglück­ten zuzurech­nen – und damit nicht versichert.

(Urteil des Lan­dessozial­gerichts Baden-Würt­tem­berg vom 21.03.2019, Az. L 6 U 3979/18)

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