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DGUV Vorschrift 2: Zuständigkeit des Gesamt- oder örtlichen Betriebsrats

Regelung der Einsatzzeiten und Aufgaben von Sifa und Betriebsarzt
DGUV Vorschrift 2: Zuständigkeit des Gesamt- oder örtlichen Betriebsrats?

DGUV Vorschrift 2: Zuständigkeit des Gesamt- oder örtlichen Betriebsrats?
Unfallverhütung und Gesundheitsschutz sind mitbestimmungspflichtig. Dazu gehören auch Regelungen zu den Einsatzzeiten und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes. Foto: © Coloures-Pic – stock.adobe.com
Matthias Klagge
Für Regelun­gen zu den Ein­satzzeit­en und Auf­gaben der Fachkraft für Arbeitssicher­heit und des Betrieb­sarztes nach der DGUV Vorschrift 2 kann der örtliche Betrieb­srat die Ein­set­zung ein­er Eini­gungsstelle ver­lan­gen. Das hat das Lan­desar­beits­gericht (LAG) Schleswig-Hol­stein im Dezem­ber 2019 zugun­sten des örtlichen Betrieb­srats eines Unternehmens des öffentlichen Nahverkehrs entsch­ieden (Beschluss LAG
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