Die Frage, ob ein Arbeitgeber nach Arbeitsunfällen seiner Beschäftigten haften muss, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Die Haftung für Personenschaden setzt dabei nach der Rechtsprechung einen „doppelten Vorsatz“ voraus, der sowohl die Verletzungshandlung als auch den Verletzungserfolg umfassen muss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied zuletzt über die Ansprüche einer Pflegerin,
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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