Gericht bestätigt die Vereinbarkeit mit dem Gefahrstoffrecht Corona-Selbstests sind nicht nur in aller Munde, sondern auch in vielen Nasen und im Gespräch. Und vor Kurzem musste sich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg dazu äußern, ob die Durchführung von Corona-Selbstests verweigert werden kann, unter anderem mit Hinweis und Begründung aus dem Gefahrstoffrecht.
Unsere Webinar-Empfehlung
Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
Teilen: