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Arbeitsschutz für Paketzusteller gilt auch in Zeiten von Corona

Urteil
Arbeitsschutz für Paketzusteller gilt auch in Zeiten von Corona

Arbeitsschutz für Paketzusteller gilt auch in Zeiten von Corona
Paketzusteller haben derzeit alle Hände voll zu tun. Foto: © Ronald Rampsch - stock.adobe.com
Das Arbeit­szeit­ge­setz schützt die Gesund­heit der Arbeit­nehmer, indem es Höch­st­gren­zen für die tägliche Arbeit­szeit und eine Min­dest­dauer für Pausen und Ruhezeit­en fes­tlegt. Und es sorgt dafür, dass arbei­t­ende Men­schen sich an Sonn- und Feierta­gen aus­ruhen und erholen können.

Die Sonn- und Feiertagsruhe wird durch ein grundsätzliches

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