1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Recht »

Mitbestimmung des Betriebsrats

Arbeits- und Belastungssituation von Pflegekräften
Keine Allzuständigkeit der Einigungsstelle beim betrieblichen Gesundheitsschutz

Keine Allzuständigkeit der Einigungsstelle beim betrieblichen Gesundheitsschutz
Klatschen vom Balkon herunter alleine hilft nicht. Ohne eine angemessene Personalausstattung sind Pflegeberufe oftmals sehr stressig. Foto: © Africa Studio – stock.adobe.com
Ein­er Eini­gungsstelle kann im Rah­men der Mitbes­tim­mung des Betrieb­srats nach dem Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz nicht gle­ichzeit­ig der Auf­trag zur Aus­gestal­tung der Gefährdungs­beurteilung sowie zur Regelung erforder­lich­er Schutz­maß­nah­men und deren Wirk­samkeit­skon­trolle über­tra­gen wer­den (BAG, Beschluss vom 19.11.2019 – 1 ABR 22/18).

Die Arbeit­ge­berin betreibt eine Spezialk­linik für Wirbel­säulen- und

Weit­er­lesen mit SifaPlus!
Jet­zt einen Monat GRATIS testen und Zugriff
auf alle SifaPlus-Beiträge und das große Archiv erhalten!
Ange­bot sichern>
Sie sind bere­its Digital-Abonnent?
Hier anmelden»
Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 3
Ausgabe
3.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 3
Ausgabe
3.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de