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Rangelei bei Halloween-Party - ein Arbeitsunfall?

Uni Mainz
Rangelei bei Halloween-Party

Rangelei bei Halloween-Party
Eine Halloween-Party an der Uni endete mit einem Unfall. Arbeitsunfall oder nicht? Foto: © azurita - stock.adobe.com

Eine Hal­loween-Par­ty in den Räum­lichkeit­en der Uni­ver­sität stellt keine uni­ver­sitäre Ver­anstal­tung dar. Daher beste­ht für Stu­den­ten kein Ver­sicherungss­chutz in der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung. Dies geht aus ein­er Entschei­dung des Sozial­gerichts Mainz hervor.

Geklagt hat­te ein Stu­dent, der bei der Par­ty einen Gast ver­fol­gt hat­te, der eine Bier­flasche gestohlen hat­te. Es kam zu ein­er Rangelei, bei­de stürzten, und die Flasche zer­brach. Dabei ver­let­zte sich der Stu­dent erhe­blich an der Hand.

Die beklagte Unfal­lka­sse lehnte die Anerken­nung des Ereigniss­es als Arbeit­sun­fall ab. Das Sozial­gericht Mainz wies die Klage ab, weil es sich bei der Hal­loween-Par­ty nicht um eine uni­ver­sitäre Ver­anstal­tung gehan­delt habe. Vielmehr habe der Kläger die Feier mit eini­gen Kom­mili­to­nen zur Finanzierung des Exa­m­ens­balls in den Räum­lichkeit­en der Mainz­er Uni­ver­sität ausgerichtet.

(Urteil des Sozial­gerichts Mainz vom 18.06.2018, Az. S 14 U 45/17)

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