Eine ehrenamtliche Pflegekraft, die ihre Eltern pflegt, ist im Falle eines Unfalls gesetzlich versichert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entschieden. Die Klägerin war als Pflegerin ihrer Eltern bei der Pflegekasse angemeldet. Am Unfalltag besorgte sie mit dem Fahrrad Schmerzmittel für ihren Vater sowie Nahrungsmittel für die Eltern.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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