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Medikamente und Nahrung besorgt

Pflegeperson stürzt mit dem Rad
Medikamente und Nahrung besorgt

Medikamente und Nahrung besorgt
Foto: © Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com

Eine ehre­namtliche Pflegekraft, die ihre Eltern pflegt, ist im Falle eines Unfalls geset­zlich ver­sichert. Dies hat das Lan­dessozial­gericht (LSG) Baden-Würt­tem­berg entsch­ieden. Die Klägerin war als Pflegerin ihrer Eltern bei der Pflegekasse angemeldet. Am Unfall­t­ag besorgte sie mit dem Fahrrad Schmerzmit­tel für ihren Vater sowie Nahrungsmit­tel für die Eltern.

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