Am 20. April 2016 ist die neue PSA-Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten – am 20. April 2018 endete die Übergangsphase. Die Verordnung richtet sich in erster Linie an Hersteller von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Diese haben jetzt noch eine einjährige Schonfrist.
Ziel der neuen Verordnung
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