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Mehr Schutz für PSA-Nutzer

Umsetzung der PSA-Verordnung 2016/425
Mehr Schutz für PSA-Nutzer

Mehr Schutz für PSA-Nutzer
Foto: © dima_pics – stock.adobe.com
Am 20. April 2016 ist die neue PSA-Verord­nung der Europäis­chen Union in Kraft getreten – am 20. April 2018 endete die Über­gangsphase. Die Verord­nung richtet sich in erster Lin­ie an Her­steller von Per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tun­gen (PSA). Diese haben jet­zt noch eine ein­jährige Schonfrist.

Ziel der neuen Verordnung

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