Der EuGH entschied 2019, dass Arbeitgeber ein verlässliches System zur Zeiterfassung einführen müssen. Mit der Frage, ob hierzu ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprints erforderlich sein kann, beschäftigte sich jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Zudem hob es in einem weiteren Urteilsaspekt hervor, dass der Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Gefährdungsbeurteilung vorauszugehen habe.
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