Ein Arbeitsunfall muss zweifelsfrei nachgewiesen werden – und zwar vom Versicherten: Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass die Beweislast für den Zusammenhang eines zurückgelegten Weges mit der versicherten Tätigkeit der Versicherte trägt.
Der Kläger arbeitet als Bodenverleger und Auslieferungsfahrer. Am Unfalltag befuhr er die Autobahn 45, um
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