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Tödlicher Abstecher zur Raststätte

Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit fraglich
Tödlicher Abstecher zur Raststätte

Tödlicher Abstecher zur Raststätte
Foto: © LVDESIGN - stock.adobe.com

Ein Arbeit­sun­fall muss zweifels­frei nachgewiesen wer­den – und zwar vom Ver­sicherten: Das Sozial­gericht Gießen hat entsch­ieden, dass die Beweis­last für den Zusam­men­hang eines zurück­gelegten Weges mit der ver­sicherten Tätigkeit der Ver­sicherte trägt.

Der Kläger arbeit­et als Boden­ver­leger und Aus­liefer­ungs­fahrer. Am Unfall­t­ag befuhr er die Auto­bahn 45, um

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