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Urteil zu grob fahrlässiger Verursachung eines Arbeitsunfalls

Ersatzanspruch gegenüber Unternehmen
Grob fahrlässige Verursachung eines Arbeitsunfalls

Grob fahrlässige Verursachung eines Arbeitsunfalls
Foto: © Out There Somewhere - stock.adobe.com
Die Beiträge für die geset­zliche Unfal­lver­sicherung brin­gen im Unter­schied zu allen anderen Sozialver­sicherungszweigen allein die Unternehmer auf. Der Grund hier­für ist, dass sie im Gegen­zug von ihrer zivil­rechtlichen Haf­tung für Arbeit­sun­fälle und Beruf­skrankheit­en befre­it wer­den. Bei vorsät­zlich­er oder grob fahrläs­siger Verur­sachung eines Ver­sicherungs­fall­es, beispiel­sweise wegen Nicht­beach­tung von Arbeitssicher­heits­bes­tim­mungen, kommt
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