Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung bringen im Unterschied zu allen anderen Sozialversicherungszweigen allein die Unternehmer auf. Der Grund hierfür ist, dass sie im Gegenzug von ihrer zivilrechtlichen Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten befreit werden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung eines Versicherungsfalles, beispielsweise wegen Nichtbeachtung von Arbeitssicherheitsbestimmungen, kommt
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