Es gibt keinen Bereich, in dem das System der Haftungsfolgen so missverstanden wird wie bei der Übertragung von Arbeitgeberpflichten – zwei weitere Irrtümer hierzu werden im Anschluss an Teil 1 im letzten Heft korrigiert. Denn: Es gibt kaum eine Arbeitsschutzvorschrift, deren Beitrag zu einem sinnvollen Arbeitsschutz so überschätzt wird
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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