Startseite » Arbeitssicherheit » Betriebssicherheit »

Gestaltung sicherer Maschinen, BAuA-Software Gesima

Einfache Risikobeurteilung
Gestaltung sicherer Maschinen

Gestaltung sicherer Maschinen
Maschinen und Werkzeuge in der automatisierten Industrie müssen sicher sein. Foto: ©Eisenhans - stock.adobe.com

Mit dem Pro­gramm Ges­i­ma lässt sich kon­struk­tions- beziehungsweise entwick­lungs­be­glei­t­end eine Risikobeurteilung von Maschi­nen durch­führen. Dabei richtet sich die von der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) entwick­elte Soft­ware vor allem an Kon­struk­teure in kleinen und mit­tleren Unternehmen wie zum Beispiel im Sondermaschinenbau.

Ges­i­ma berück­sichtigt die wesentlichen Schritte der Risikobeurteilung und Risiko­min­derung, ohne durch einen zu großen Funk­tion­sum­fang unüber­sichtlich zu sein. Den Anwen­der begleit­et Ges­i­ma von der Einord­nung seines Pro­duk­ts anhand der geset­zlichen Grund­la­gen bis hin zur Doku­men­ta­tion und der abschließen­den Ausstel­lung der Kon­for­mität­serk­lärung nach Maschi­nen­richtlin­ie. Zudem ermöglicht der ziel­grup­penori­en­tierten Auf­bau der Soft­ware die schrit­tweise Abar­beitung der Risikobeurteilung in Übere­in­stim­mung mit der jew­eils stat­tfind­en­den Konstruktionsphase.

Flexibilität

Bei der Risikobeurteilung und ‑min­derung ori­en­tiert sich das Pro­gramm an der Liste der Gefährdun­gen nach DIN EN ISO 12100. Dabei bietet die Soft­ware dem Anwen­der eine große Flex­i­bil­ität. So reichen die Vari­anten bei der Risikoein­schätzung vom ein­fachen ver­balen Ein­trag von Schaden­saus­maß und Ein­trittswahrschein­lichkeit bis zur Kom­bi­na­tion der Risikoele­mente mit­tels numerisch­er Werte in Anlehnung an die DIN EN ISO 12100. Für die Risikobe­w­er­tung, also die Entschei­dung, ob Maß­nah­men zur Risiko­min­derung erforder­lich sind, bietet sich der Ver­gle­ich mit Gren­zw­erten in Nor­men an. Sofern Gren­zw­erte bekan­nt sind, wur­den diese den einzel­nen Gefährdun­gen zuge­ord­net und ste­hen zum Ver­gle­ich zur Verfügung.

Maßnahmen nach Maschinenrichtlinie

Bei der Fes­tle­gung der Maß­nah­men zur Risiko­min­derung ori­en­tiert Ges­i­ma auf ein geführtes Vorge­hen entsprechend der Rang­folge der Maß­nah­men nach Maschi­nen­richtlin­ie. Zudem beste­ht die Möglichkeit, eigene Maß­nah­men einzu­tra­gen. Die Soft­ware ermöglicht eine prak­tik­able Umset­zung des geset­zlich geforderten Prozess­es der Risikobeurteilung bei Entwick­lung und Bau von Maschi­nen im Unternehmen und kann über den Beuth-Ver­lag bezo­gen werden.

Autor: Thomas Möss­ner, Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedizin

 

Übri­gens, zum The­ma Manip­u­la­tio­nen von Maschi­nen gibt es viele Hin­weise, Prax­is­tipps, Apps und mehr auf:

www.stopp-manipulation.org

 

Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de