Aufzüge, die Personen befördern, müssen über ein Notrufleitsystem (Zwei Wege) verfügen. Im Zweifel ist nachzurüsten. Die Übergangsfrist gilt bis Ende 2020. Bei einem Schaden bestehen aber auch schon vorher Haftungsrisiken. Hausverwaltungen, Facility Manager, Kommunen, Behörden und Wartungsfirmen sowie Komponenten- und Aufzugshersteller sollten spätestens jetzt prüfen, wie es um ihre
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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