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Der Einsatz von computergesteuerten Hilfsmitteln (sog. Wearables wie z.B. Bodycams, Datenbrillen, oder Exoskelette) nehmen bei der Digitalisierung des Arbeitsschutzes eine entscheidende Rolle ein. Sie können die Arbeit erleichtern und sicherer für die Beschäftigten machen. Gleichzeitig generieren sie aber eine Menge personenbezogener Daten, so dass ein rechtliches Spannungsverhältnis zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und der technischen Notwendigkeit des betrieblichen Einsatzes besteht. Der Vortrag zeigt die Problematik und die rechtlichen Grenzen der Nutzung von Wearables auf.
Matthias Klagge | Master of Laws (LL.M.) | TIGGES RechtsanwälteWie hängen Verantwortung und Haftung zusammen? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um zu haften? Wann wird für Nichtstun gehaftet? Welche Möglichkeit gibt es, der Haftung zu entkommen? Diese und viele weitere Fragen werden im Vortrag anschaulich und praxisnah erläutert.
Markus Klar | Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) | Master of Laws (LL.M.) | EABCon Ingenieurbüro Markus Klar1 Stunde Mittagspause
Überwachungs- und Prüfungspflichten gibt es im Hinblick auf Technik und ihren Zustand (Betreiberverantwortung) und Personen und ihre Tätigkeiten (Personalverantwortung). Konkret sind einige Vorschriften zur Technikkontrolle (z.B. BetrSichV und DGUV Vorschrift 3). Aber auch hier ist die Schlüsselfrage die Zumutbarkeit. Ganz im Dunkeln lassen Gesetze, wer wann wen und wie intensiv kontrollieren muss. Was ist zu tun im Rahmen der einerseits hohen Selbstverantwortung der Beschäftigten und andererseits der in Gerichtsurteilen zuweilen streng ausgelegten Fremdverantwortung der Vorgesetzten? Der Vortrag klärt den Rechtsrahmen und gibt praktische Hilfestellungen.
Dr. Thomas Wilrich | Rechtsanwalt |Die Referenten diskutieren miteinander und treten in den Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Hier werden individuelle Fragen beantwortet.