Eine Neufassung der Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen) liegt vor. Sie informiert über den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen. Die Technischen Regeln sind in vier Teile gesplittet: „Allgemeines“, „Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen“ (Teil 1), „Messung von Vibrationen“ (Teil 2) und „Vibrationsschutzmaßnahmen“ (Teil 3). Alle Teile (ebenso wie die TRLV Lärm) gibt es im Internetangebot der BAuA unter
Zusätzlich sind dort Tabellen als Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung zu finden.
Unsere Webinar-Empfehlung
29.02.24 | 10:00 Uhr | Spielsucht, Kaufsucht, Arbeitssucht, Mediensucht – was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Wie erkennt man stoffungebundene Süchte? Welche Rolle spielt die Führungskraft bei der Erkennung, Vermeidung und Bewältigung von Suchtproblemen am Arbeitsplatz?…
Teilen: