Brandschutztüren bestehen aus Stahl. Würde man sie aus Holz bauen, wäre das ungefähr so, als ob der Burda-Verlag dem Skandalrapper Bushido den Integrations-Bambi verleihen würde. Dabei ist die Brandschutztür das Bauteil, der Stahl der Baustoff. Näheres dazu in diesem Artikel, mit dem wir eine Serie zum Thema „Brandschutz“ beginnen.
Thomas Bosselmann
Baustoffe sind Grundbestandteile zum Erstellen von baulichen Anlagen. Ziegel, Beton, Zement und Stahl beispielsweise sind Baustoffe.
Bauteile wiederum sind aus Baustoffen hergestellte Bestandteile baulicher Anlagen wie zum Beispiel Wände, Decken, Stützen, Treppen und Türen und so weiter. Bauteile mit baurechtlichen Anforderungen werden nach DIN 4102 / DIN EN 13501 besonders geprüft und klassifiziert.
Brandverhalten
Während einige Baustoffe (Materialien) einem Brand widerstehen oder verzögernd brennen, gehen von anderen Baustoffen gefahren aus:
So gibt es beispielsweise Baustoffe, die sehr schnell abbrennen. Gleichfalls können beim Brand giftige Gase und Dämpfe entstehen. Es kann zu einer Rauchentwicklung kommen; nicht selten beobachtet man brennendes Abtropfen.
Bestimmte Bauteile müssen brandschutztechnisch besonderen Anforderungen genügen. Zum Beispiel sollen sie den Durchtritt von Feuer und Rauch verhindern (z.B. Decke). Ebenso ist es wichtig, dass sie ihre Tragfähigkeit im Falle eines Brandes behalten (z.B. Wand). Funktionsfähigkeit auch im Brandfall ist beispielsweise bei Kabeln wichtig.
Das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen wird nach den DIN-Normen der Normenreihe DIN 4102 klassifiziert. Die einzelnen Bauteile werden in den Teilen der DIN 4102 behandelt.
Diese Normenreihe ist bauaufsichtlich eingeführt und hat somit Gesetzescharakter. Beispiele:
- DIN 4102–1: Baustoffe
- DIN 4102–2: Bauteile
- DIN 4102–3: Brandwände und nichttragende Außenwände
- DIN 4102–4: Zusammenstellung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
Baustoffklassen
Die Zuordnung einer Baustoffklasse geschieht durch die Einordnung in DIN 4102–4 (Zusammenstellung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile (ohne Brandprüfung). Es erfolgt ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (durch Brandprüfung nach DIN 4102).
Hierbei werden die Baustoffklassen wie in Tabelle 1 ersichtlich eingeteilt.
Tabelle 2 zeigt etwas detaillierter die Klassifizierung der Baustoffe im Rahmen des Baulichen Brandschutzes und berücksichtigt dabei auch die Europa-Norm DIN EN 13501–1.
Für Baustoffklassen besteht Kennzeichnungspflicht, wobei die Kennzeichnung vorrangig auf den Baustoffen selbst, oder auf der Verpackung, dem Beipackzettel oder dem Lieferschein anzubringen ist.
Ausnahmen sind hier A1-Baustoffe nach DIN 4102 Teil 4 wie zum Beispiel Sand, Beton oder B2: Holz oder Holzwerkstoffe mit d > 2mm und >/= 400 kg/m3.
Bauteile
Nach DIN 4102–2 gelten für Bauteile folgende Klassen:
- F30 > 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer
- F60 > 60 Minuten Feuerwiderstandsdauer
- F90 > 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer
- F120 > 120 Minuten Feuerwiderstandsdauer
- F180 > 180 Minuten Feuerwiderstandsdauer
Nach den Landesbauordnungen werden Bauteile auch als feuerhemmend (mindestens F30‑B), hochfeuerhemmend (mindestens F60-AB) und feuerbeständig (mindestens F90-AB) eingeteilt.
Dabei bedeutet „AB“, dass die Bauteile „in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen“ gefertigt werden.
Geprüft werden die Bauteile nach der Einheitstemperaturzeitkurve ETK im Brandversuch nach DIN 4102–2. Hierbei gilt eine idealisierte Brandkurve, die im Normalfall vom realen Brandverhalten der Bauteile abweicht. Grafik 1 zeigt den Verlauf der idealisierten und der realen Brandverlaufskurven.
Brandwände
Brandwände nach DIN 4102–3 begrenzen oder trennen Brandabschnitte. Sie begrenzen die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf andere Gebäude beziehungsweise Gebäudeabschnitte.
Anforderungen: Die Wand muss in F90‑A ausgeführt sein (Feuerwiderstand > 90 Minuten; nichtbrennbare Materialien). Außerdem muss die Wand im Brandfall einem Stoß von 3000 Newtonmeter (Nm) aushalten. Im Falle eines Brandes darf auf der feuerabgewandten Seite eine Temperaturerhöhung von maximal 180 Kelvin auftreten. Versicherer fordern bisweilen eine Komplextrennwand der Klasse F180‑A, die im Falle eines Brandes eine Stoßbelastung von 4000 Nm aushalten muss.
Feuerwiderstandsklassen
Nach DIN 4102 werden Bauteile in Feuerwiderstandsklassen (durch Brandversuche, Prüfzeugnis und Beflammung nach ETK) eingeteilt (s. Tabelle 3).
Lüftungsleitungen bzw. ‑klappen
Nach DIN 4102–6 dürfen Feuer und Rauch nicht aus einer Lüftungsleitung in den Raum gelangen, wenn Überdruck in der Leitung beziehungsweise Unterdruck im Raum herrscht. Die Klassifizierungen sind: L30, L60, L90, L120.
Brandschutzklappen müssen Übertragungen von Feuer und Rauch verhindern. Ausgelöst werden die Klappen durch ein Schmelzlot und/oder einen Rauchmelder.
Kabelabschottungen
Kabelabschottungen nach DIN 4102–9 (1) werden verwandt zur Durchführung von Kabeln, Stromschienen, Lichtwellenleitern und ähnlichem durch Decken und Wände mit Brandschutzanforderungen. Klassifiziert werden sie in S30, S60, S90, S120 und S180. Es gibt Mörtel- beziehungsweise Hartschotts sowie Platten‑, Weich- und Mineralfaserschotts.
Funktionserhalt von Kabelanlagen
Für brandschutztechnische Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsbeleuchtung, Feuerwehraufzüge, Rauchgasventilatoren, Rauchwarnanlagen sowie Löschanlagen und ähnlichem muss die Stromversorgung über bestimmte Zeiträume gesichert sein (kein Kurzschluss, keine Unterbrechung; gem. DIN 4102–12).
Brandschutzverglasungen
Die DIN 4102–13 stellt Anforderungen an F- und G‑Verglasungen: Sie müssen die Eigenlast im Brandfall tragen. Es darf kein Durchgang von Feuer und Rauch auftreten. Ebenso dürfen keine dauerhaften Flammen entstehen. Zusätzlich bei F‑Verglasungen wird der Wattebauschtest (Raumabschluss) durchgeführt. Der Temperaturdurchgang muss kleiner 140 K/180 K (Strahlungswärme) sein. Klassifizierungen sind: G30, G60, G90, G120 oder F30, F60, F90 und F120.
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