Hauseigentümer sind für freie Wege bei Eis und Schnee zuständig. Aber auch Unternehmer müssen das Betriebsgelände bei Glatteis räumen. Sie können entweder einen Räumungsdienst damit beauftragen, oder den Winterdienst im eigenen Haus organisieren.
Bettina Brucker
18 Prozent der Sturzunfälle passieren auf Eis und Schnee,
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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