Deutschland liegt seit 2015 hinter den USA auf Platz zwei der Staaten mit den höchsten Einwanderungsraten und innerhalb der Europäischen Union sogar auf Platz eins. Neben der humanitären Zuwanderung ist auch die Immigration von Arbeitskräften hierfür verantwortlich.
Die zugewanderten Arbeitnehmer entstammen dabei immer öfter auch außereuropäischen Kulturräumen, in denen oft andere Arbeits- und Sicherheitskulturen herrschen. Diese kulturellen Hintergründe werden durch die anfänglichen Sprachbarrieren noch einmal potenziert, daher ist die Integration dieser Beschäftigten auch in dieser Hinsicht selbst für international orientierte oder große Unternehmen oft eine große Herausforderung.
Dabei müssen die Unternehmen zunehmend auch auf kulturelle Unterschiede in der Risikowahrnehmung, im generellen Sicherheitsverhalten sowie in der Auffassung von Hygiene, Prävention und Gesundheit vorbereitet sein. Als Folge davon müssen sie auch in der Lage sein, die in Deutschland üblichen Standards und Erwartungen den neuen Fachkräften unkompliziert und überzeugend zu erklären.
Sprachliche Barrieren hoch
Vor allem mangelnde Sprachkompetenzen sind eine große Hürde bei der Integration von Fachkräften aus dem Ausland. Allein schon aufgrund lediglich rudimentärer Sprachkenntnisse trauen sich ausländische Arbeitskräfte zum Beispiel oft nicht nachzufragen, wenn sie etwas nicht verstanden haben. Neben der Unsicherheit durch fehlende Sprachsicherheit im Alltag ist auch die jeweilige Fachsprache für sie vollkommen neu.
Die (fach-)sprachlichen Kompetenzen sind aber von überragender Bedeutung für die Arbeitsinhalte und die inhaltliche Verständigung – gerade auch im Pflegebereich, wo es teilweise um Leben und Tod geht. Der Auf- und Ausbau von Sprachkompetenz muss von den Unternehmen daher als wichtige Grundlage für eine gelungene Integration nicht nur in die Arbeitsprozesse, sondern auch in die betriebliche Sicherheitskultur verstanden werden.
Unterweisungen
Elementar ist dabei vor allem, dass die neuen Arbeitskräfte die Inhalte der Arbeitsschutzunterweisungen verstehen. Rechtlich ist es vorgesehen, dass der Arbeitgeber alles tun muss, damit auch seine ausländischen Arbeitskräfte mit unzureichenden Deutschkenntnissen die Unterweisungen verstehen. Müssen diese Unterweisungen daher aber auch explizit in der jeweiligen Muttersprache der Arbeitnehmer durchgeführt werden?
Darauf gibt kein Regelwerk bislang eine eindeutige Antwort. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main schränkte 2006 das Verständlichkeitsgebot aber insoweit ein, als dass zwar eine Unterweisung in der Muttersprache „erforderlichenfalls zu erfolgen habe“, aber nur, „wenn nicht garantiert sei, dass der Arbeitnehmer auf Deutsch auch komplizierte technische Vorgänge zweifelsfrei verstehen könne.“
Bringschuld beim Spracherwerb
Vielmehr hat die ausländische Fachkraft sogar eine Bringschuld; sie muss Deutsch lernen oder das bereits vorhandene Deutsch weiter verbessern. Der Arbeitgeber kann nämlich auch dann Arbeitsanweisungen oder Betriebsanweisungen in deutscher Sprache erteilen, wenn er weiß, dass seine Angestellten nur über rudimentäre Deutschkenntnisse verfügen.
Das Bundesarbeitsgericht hat so zum Beispiel 2010 entschieden, dass ein Mitarbeiter, der Arbeitsanweisungen wegen fehlender Deutschkenntnisse nicht lesen konnte, zu Recht entlassen wurde – dies stelle keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar. Weiterhin urteilte es, dass weder eine in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisung noch eine vertragliche oder betriebliche Regelung gegen das Diskriminierungsverbot wegen der ethnischen Herkunft des Mitarbeiters verstoße.
Sollte sich der sprachunkundige Mitarbeiter weigern, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse zu erwerben, könne der Arbeitgeber, so das Gericht, eine Kündigung sogar ohne vorherige Abmahnung vollziehen.
Unterweisungen richtig gestalten
Die Integration von ausländischen Beschäftigten sollte sich aber nicht allein auf die korrekte Umsetzung der aktuellen rechtlichen Anforderungen beschränken. Viel wichtiger ist für Unternehmen, den neuen Arbeitskräften entgegenzukommen und ihnen das Ankommen im Betrieb so einfach wie möglich zu machen. Daher sollte ein Arbeitgeber sich nicht nur auf die oben genannten Gerichtsurteile berufen, sondern dafür Sorge tragen, dass die sprachlichen Barrieren so schnell wie möglich beseitigt werden.
Damit Unterweisungen und arbeitsschutzrelevante Betriebsanweisungen auch bei Beschäftigten, die nur geringe Deutschkenntnisse und über überhaupt keine oder nur wenige Arbeitserfahrung in Deutschland verfügen, erfolgreich durchgeführt werden können, ist es hilfreich, unter anderem folgende Maßnahmen anzuwenden:
Einfache Sprache: Die Unterweisungsinhalte sollten in möglichst einfacher Sprache vermittelt werden. Fachbegriffe sollten erklärt oder am besten ganz vermieden werden. Bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien in leichter Sprache kann die Webseite des Netzwerks Leichte Sprache e. V. weiterhelfen.
Betriebslexikon: Die Mitarbeiter aus dem Ausland müssen erst einmal den Betrieb, seine Arbeitsprozesse und ‑mittel und das „Handwerkszeug“ kennenlernen. Besonders häufig benutzte Begriffe oder Arbeitsmittel können in einer Art Betriebslexikon im Intranet des Unternehmens gesammelt werden – am besten bebildert und mit einer kurzen Erklärung in den am meisten gesprochenen Sprachen im Unternehmen.
Mehrsprachige Betriebsanweisungen: Betriebsanweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sollten in den Sprachen der Mehrzahl der fremdländischen Mitarbeiter übersetzt werden. Alle Betriebsanweisungen sollten in das firmeneigene Intranet gestellt werden, damit die Beschäftigten ständig auf sie zurückgreifen können.
Als Vorlage oder Beispieltext für solche mehrsprachigen Materialien kann das Merkblatt „Verhalten im Brandfall“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft herhalten, das beispielsweise in Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch und Farsi zur Verfügung steht.
Arbeitsschutz-Terminals: In immer mehr Unternehmen werden digitale Terminals eingerichtet, über die Beschäftigte bei Bedarf sofort vor Ort Unterweisungsmaterialien oder Betriebsanweisungen mit den aktuellen Arbeitsschutzinformationen einsehen können.
Multimediale Vermittlung: Mithilfe von Bildern, Piktogrammen oder auch Videos lassen sich sicherheitsrelevante Inhalte anschaulicher als in Schriftform vermitteln. Besonders empfehlenswert sind die international geläufigen Symbole/Piktogramme der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit.
Unterweisen in Kleingruppen: Wenn möglich, ist eine Unterweisung in kleineren Gruppen oder sogar mit nur einer oder zwei Personen hilfreich. Das senkt die (zum Teil kulturell bedingte) Hemmschwelle, Nachfragen zu stellen und bietet die Chance, persönlicher auf individuelle Sprach- und Kenntnisstände der ausländischen Arbeitskräfte einzugehen.
Paten- bzw. Mentorenprogramme: Die Sicherheit am Arbeitsplatz sollte auch nach der Erstunterweisung ein ständiges Thema bleiben. Paten- oder Mentoring-Programme sind hierfür ein empfehlenswertes Instrument. Erfahrene Mitarbeiter stehen dabei den neu in den Betrieb gekommenen Arbeitskräften begleitend und unterstützend zur Seite. Sie führen in die jeweiligen Aufgabengebiete ein und beantworten den Neuankömmlingen alle Fragen rund um Arbeit und Sicherheit.
Vor ihrem Einsatz sollten Mentoren intensiv über das Herkunftsland und die Gewohnheiten ihrer „Schützlinge“ geschult worden sein – es sollte also eine gewisse interkulturelle Kompetenz bei den Paten/Mentoren vorhanden sein.
Englisch als Unterweisungssprache: Englisch gilt als weltweit wichtigste Verkehrssprache und wird von einem überwiegenden Teil der Weltbevölkerung zumindest grob verstanden. Die meisten Menschen, vor allem aus Afrika und Asien, verfügen über einen englischen Grundwortschatz. Bei einer internationalen Belegschaft sollten daher grundlegend Unterweisungen in englischer Sprache durchgeführt werden.
E‑Learning-Angebote: Durch E‑Learning-Module zu arbeitsschutzbezogenen Themen, die durch den Betrieb zur Verfügung gestellt werden, können ausländische Pflegekräfte in ihrer Freizeit in aller Ruhe ihr Lerntempo selbst bestimmen und lernen dadurch Inhalte oft besser als in der Hektik des Arbeitsalltags.
Pflegekräfte aus dem Ausland
Mit Änderungen des Einwanderungsrechts und Anwerbeaktionen im außereuropäischen Ausland wirbt die Bundesregierung aktuell um Fachkräfte, insbesondere für Pflege- und Gesundheitsberufe. Daher stellt sich hier die Frage, wie man ausländische Fachkräfte schnell und effektiv in die Sicherheitskultur der Einrichtungen integrieren kann, hier ganz besonders dringlich. Die Bedingungen sind in Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Krankenhäusern aber oft noch herausfordernder als in Unternehmen anderer Branchen, denn gerade aufgrund des akuten Personalmangels ist die Arbeitssituation hier besonders angespannt.
Die notwendige Zeit, die neuen Arbeitskräfte gewissenhaft einzuarbeiten, ist oft nicht gegeben. Neue Beschäftigte müssen oft von Anfang an Aufgaben übernehmen, auf die sie nicht ausreichend vorbereitet sind. Quereinsteiger in den Beruf werden ausschließlich als Pflegehelfer eingesetzt, da hier der größte Personalbedarf besteht. Umso wichtiger ist es, ihnen die notwendigen Sicherheitsstandards zu vermitteln.
Unterschiedliche Erwartungen
In vielen Fällen werden aber auch ausgebildete Pfleger im Bereich der Grundpflege eingesetzt, weil ihr Abschluss in Deutschland erst anerkannt werden muss. Die unterschiedlichen Ausbildungsziele in vielen Ländern, die sich vom deutschen System teilweise markant unterscheiden, führen zu weiteren Problemen.
Denn die Ausbildung dort ist eher theoretisch orientiert und soll die Auszubildenden speziell für (betriebswirtschaftlich orientierte) Leitungspositionen qualifizieren. Praktische Kenntnisse der Pflege, wie sie in Deutschland vorausgesetzt werden, sind dabei in nicht seltenen Fällen gar nicht oder kaum vorhanden. So kann es vorkommen, dass die ausgebildete Pflegerin von den Philippinen noch nie zuvor einen Patienten umgebettet oder aber eine Blutabnahme durchgeführt hat.
Somit müssen der Erwerb von ausreichenden Sprachkenntnissen und praktischen Kompetenzen des Berufes, die Einarbeitung in die spezifischen Arbeitsprozesse der jeweiligen Einrichtung als auch die Erlernung der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gleichzeitig geschehen, was bei den Betroffenen ohne eine umfassende Unterstützung durch den Arbeitgeber schnell zu Unzufriedenheit und Frust führen kann – und dann oft auch zur Kündigung.
Interkulturelle Kompetenz
Neben dem Erwerb von Sprachkenntnissen gibt es ein weites Spektrum anderer Anforderungen, die an die neuen ausländischen Pflegekräfte gestellt werden – aber auch an die Stammbelegschaft inklusive der Führungskräfte. Um aus einem interkulturellen Team ein homogenes Team zu machen, das in der Arbeit an einem Strang zieht, können Teambuilding-Maßnahmen sehr hilfreich sein. Das Führungspersonal sollte eine gewisse Sensibilität für die Belange ihrer Beschäftigten mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen mitbringen und gemeinsam mit der Belegschaft eine homogene Kommunikationskultur entwickeln, die eine Basis bildet, um Missverständnisse zu minimieren.
Konzepte und Trainings, um eine solche interkulturelle Kompetenz gerade auch in Bezug auf arbeitsschutzbezogene Themen zu erlernen, gibt es mittlerweile von zahlreichen Anbietern. Unter anderem unterstützt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ihre Mitgliedsbetriebe mit dem Trainingsangebot „Das interkulturelle Team – Pflege“. Das Training verbindet dabei die Vermittlung interkultureller Kompetenzen mit Aspekten und Strukturen des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Umgesetzt wird dies in drei jeweils eintägigen Modulen, die sich an unterschiedliche Zielgruppen im Betrieb richten. Wie sich dieses interkulturelle Training in der Praxis bewährt, untersucht aktuell eine Studie am BG Klinikum Hamburg anhand der Integration von neuen Pflegekräften aus Südamerika und Südostasien, deren Ergebnisse im Mai veröffentlicht werden und dann auch Gegenstand eines weiteren Artikels im „Sicherheitsingenieur“ sein wird.
Praxis-Beispiele aus Unternehmen
Doch es braucht nicht immer ein kohärentes und alle Unternehmensprozesse umfassendes Konzept, auch kleine Ansätze und Maßnahmen können schon viel bringen. Im Folgenden ein paar Beispiele, wie in einigen deutschen Unternehmen mit hohem Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund das Thema Sicherheit (teilweise auch sehr spielerisch) vermittelt wird:
Piktogramme/Bilder-Set: In jeder Abteilung trägt der Abteilungsleiter oder ein Sicherheitsbeauftragter eine Sammlung von Bilderkarten mit Piktogrammen mit sich (zum Beispiel befestigt am Gürtel). Wenn er/sie eine arbeitsschutzfachlich kritische Situation mit Beschäftigten beobachtet oder sieht, wie sie einen Fehler begehen, zeigt er/sie ihnen die Bilderkarten und sorgt so bei den betroffenen Mitarbeitern für Klarheit (aber Vorsicht bei der Auswahl der Motive – siehe Infokasten „Kulturschock“).
Vormachen-Nachmachen-Übungen: Der Abteilungsleiter/Vorarbeiter/Sicherheitsbeauftragte macht den Beschäftigten an jedem Gerät/Maschine alle für sie relevanten Arbeitsprozesse vor. Dann fordert er die Beschäftigten auf, selbst aktiv zu werden und die jeweiligen Arbeitsschritte zu wiederholen. So kann bei fehlerhafter Bedienung sofort eingegriffen und korrigiert werden und die Veranschaulichung führt zum besseren Verständnis. Dabei kommt jeder der Anwesenden einmal an die Reihe. Später kann diese Übung individualisiert werden, indem ein Vorgesetzter nur mit einer oder zwei Personen die Arbeitsprozesse noch einmal durchgeht und die Beschäftigten die Möglichkeit haben, diese Arbeitsvorgänge mehrmals zu erproben.
Finde-den-Fehler-Übungen: eine Variation der vorangegangenen Übung. Der Abteilungsleiter/Vorarbeiter/Sicherheitsbeauftragte macht den Beschäftigten an jedem Gerät/Maschine alle für sie relevanten Arbeitsprozesse vor. Dabei baut er bewusst Fehler ein. Die Beschäftigten müssen den Fehler erkennen und zeigen, wie man es richtig macht.
Autor: Dr. Joerg Hensiek
Fachautor und freier Journalist
Foto: privat
Tipp: Digitale Übersetzungssysteme
Es gibt bereits eine Reihe von Online-Übersetzungsdiensten. Kommunikationshürden lassen sich mit diesen Tools schnell und unkompliziert überwinden und das fehlende Wort oder der richtige Begriff finden. Mittlerweile gibt es immer mehr Online-Übersetzungsdienste, die auch als App verfügbar sind, also mobil einsetzbar sind. In jedem Fall sollten beide Kommunikationspartner diese Apps auf ihrem Smartphone installiert haben.
Ganz neu sind anklippbare Simultanübersetzer: Der ultrakompakte Sprachübersetzungscomputer kann wie ein Namensschild an Körper getragen werden. Das Gerät erkennt automatisch die gesprochene Sprache und übersetzt sie in der Cloud. Es kann vor allem in Arbeitsumgebungen eingesetzt werden, in denen Smartphones oder Tablets aus hygienischen oder technischen Gründen nicht verwendet werden können, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder einem Schlachthaus.
Achtung „Kulturschock“
Kulturell bedingte Kommunikationsmissverständnisse: In vielen Kulturen, insbesondere in Süd- und Ostasien und im muslimischen Raum, gelten andere Formen der öffentlichen Höflichkeit. Beispiel: Beschäftigte in einer Betriebsunterweisung werden am Ende gefragt, ob sie alle Inhalte des Unterrichts verstanden haben. Die Höflichkeit gebietet es den Teilnehmern der Unterweisung zu lächeln und eifrig mit dem Kopf zu nicken – auch wenn sie kaum etwas verstanden haben.
Kulturelle Befindlichkeiten/Konflikte berücksichtigen: Den Vorgesetzten sollte klar sein, dass aus historischen Gründen zwischen einzelnen Nationalitäten/Ethnien Spannungen zu erwarten sind. Daher ist es sinnvoll, wenn möglich Mitarbeiter aus „traditionell verfeindeten“ Ethnien (z. B. Muslim/syrischer Christ, Singhalese/Tamile aus Sri Lanka, Albaner/Serben) nicht in einer Abteilung arbeiten zu lassen oder einen Vertreter einer Ethnie als Vorgesetzten für Mitarbeiter einer anderen, mit dieser verfeindeten Ethnie einzusetzen.
Kulturell geprägte „Scham“: Insbesondere in den Kulturen Ost- und Südostasiens haben die Menschen ein für mitteleuropäische Verhältnisse besonders großes Schamgefühl im öffentlichen Umgang miteinander (bloß nicht „das Gesicht verlieren“). Was für einen deutschen Abteilungsleiter ein kleiner Witz ist, könnte für einen Koreaner eine peinliche Herabwürdigung sein. Daher ist es ratsam, bei einer Unterweisung auf grobe Witze zu verzichten. Im Idealfall unterweist man Mitglieder dieser Ethnien in individuellen oder Kleingruppen.
Kulturell geprägte Wahrnehmung von Piktogrammen/Bildern/Symbolen: Piktogramme eignen sich ideal, um auf einfache und anschauliche Art arbeitsschutzfachliche Inhalte zu transportieren. Aber Achtung: Bestimmte Bilderelemente können in einem Kulturraum eine ganz andere Bedeutung haben als in einem anderen. Daher müssen die Bilder sorgfältig ausgesucht werden.
Tipp: BAMF bezuschusst Sprachkurse
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet Unternehmen für ihre Mitarbeiter mit Migrationshintergrund Deutschkurse ohne oder mit nur geringen Kosten an. Die Sprachkurse können sowohl im Betrieb als auch in Sprachzentren durchgeführt werden.
Der berufsbezogene Unterricht weist neben der allgemeinen Sprachförderung insbesondere folgende Inhalte auf:
- Behandlung arbeitsplatzbezogener Inhalte wie zum Beispiel Unterweisungsinhalte oder Arbeitsanweisungen
- Vermittlung der kommunikativen Regeln am Arbeitsplatz
- Behandlung der sprachlichen Fertigkeiten: Lese- und Hörverstehen sowie Sprechen und Schreiben
- Einsatz von authentischem und arbeitsplatzrelevantem Unterrichtsmaterial
Ein Tag Deutsch in der Pflege
Ein kostenloses Lernspiel, das auf IOS und Android herunterladbar ist.
Die Sprachlern-App bietet ein virtuelles Eintauchen in reale Szenarien, in denen Sprach- und Pflegehandlungen spielerisch erprobt, verknüpft und durchdrungen werden. Sie spielen in einer Frühschicht auf einer chirurgischen Station eines Krankenhauses. Die Patienten, das multiprofessionelle Team, und die Angehörige stehen dabei im Mittelpunkt. Optional bietet das Tool Übungen zu szenario-relevantem Wortschatz, Strukturen und Aussprache sowie eine „Infobox“ zu
interkulturellen Aspekten und ein Wörterbuch.
https://www.deutsch-am-arbeitsplatz.de/fuer-die-kursplanung/materialsammlung/materialsammlung-pflege