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Integration ausländischer Pflegekräfte im Arbeitsschutz

Ausländische Fachkräfte in der Pflege- und Gesundheitsbranche
Integration ausländischer Pflegekräfte im Arbeitsschutz

Integration ausländischer Pflegekräfte im Arbeitsschutz
Foto: © Julien – stock.adobe.com
Die Pflege- und Gesund­heits­branche ist stark auf aus­ländis­che Fachkräfte angewiesen, deren Inte­gra­tion beson­ders beim Arbeitss­chutz eine Her­aus­forderung darstellt. Wie kann die Kom­mu­nika­tion zwis­chen Stamm­belegschaft und neuen Mitar­bei­t­en­den verbessert wer­den, um Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz in Kliniken und Ein­rich­tun­gen zu gewährleisten?

Deutsch­land liegt seit 2015 hin­ter den USA auf Platz zwei der Staat­en mit den höch­sten Ein­wan­derungsrat­en und inner­halb der Europäis­chen Union sog­ar auf Platz eins. Neben der human­itären Zuwan­derung ist auch die Immi­gra­tion von Arbeit­skräften hier­für verantwortlich.

Die zuge­wan­derten Arbeit­nehmer entstam­men dabei immer öfter auch außereu­ropäis­chen Kul­tur­räu­men, in denen oft andere Arbeits- und Sicher­heit­skul­turen herrschen. Diese kul­turellen Hin­ter­gründe wer­den durch die anfänglichen Sprach­bar­ri­eren noch ein­mal poten­ziert, daher ist die Inte­gra­tion dieser Beschäftigten auch in dieser Hin­sicht selb­st für inter­na­tion­al ori­en­tierte oder große Unternehmen oft eine große Herausforderung.

Dabei müssen die Unternehmen zunehmend auch auf kul­turelle Unter­schiede in der Risikowahrnehmung, im generellen Sicher­heitsver­hal­ten sowie in der Auf­fas­sung von Hygiene, Präven­tion und Gesund­heit vor­bere­it­et sein. Als Folge davon müssen sie auch in der Lage sein, die in Deutsch­land üblichen Stan­dards und Erwartun­gen den neuen Fachkräften unkom­pliziert und überzeu­gend zu erklären.

Sprachliche Barrieren hoch

Vor allem man­gel­nde Sprachkom­pe­ten­zen sind eine große Hürde bei der Inte­gra­tion von Fachkräften aus dem Aus­land. Allein schon auf­grund lediglich rudi­men­tär­er Sprachken­nt­nisse trauen sich aus­ländis­che Arbeit­skräfte zum Beispiel oft nicht nachzufra­gen, wenn sie etwas nicht ver­standen haben. Neben der Unsicher­heit durch fehlende Sprach­sicher­heit im All­t­ag ist auch die jew­eilige Fach­sprache für sie vol­lkom­men neu.

Die (fach-)sprachlichen Kom­pe­ten­zen sind aber von über­ra­gen­der Bedeu­tung für die Arbeitsin­halte und die inhaltliche Ver­ständi­gung – ger­ade auch im Pflege­bere­ich, wo es teil­weise um Leben und Tod geht. Der Auf- und Aus­bau von Sprachkom­pe­tenz muss von den Unternehmen daher als wichtige Grund­lage für eine gelun­gene Inte­gra­tion nicht nur in die Arbeit­sprozesse, son­dern auch in die betriebliche Sicher­heit­skul­tur ver­standen werden.

Unterweisungen

Ele­men­tar ist dabei vor allem, dass die neuen Arbeit­skräfte die Inhalte der Arbeitss­chutzun­ter­weisun­gen ver­ste­hen. Rechtlich ist es vorge­se­hen, dass der Arbeit­ge­ber alles tun muss, damit auch seine aus­ländis­chen Arbeit­skräfte mit unzure­ichen­den Deutschken­nt­nis­sen die Unter­weisun­gen ver­ste­hen. Müssen diese Unter­weisun­gen daher aber auch expliz­it in der jew­eili­gen Mut­ter­sprache der Arbeit­nehmer durchge­führt werden?

Darauf gibt kein Regel­w­erk bis­lang eine ein­deutige Antwort. Das Ober­lan­des­gericht Frank­furt am Main schränk­te 2006 das Ver­ständlichkeits­ge­bot aber insoweit ein, als dass zwar eine Unter­weisung in der Mut­ter­sprache „erforder­lichen­falls zu erfol­gen habe“, aber nur, „wenn nicht garantiert sei, dass der Arbeit­nehmer auf Deutsch auch kom­plizierte tech­nis­che Vorgänge zweifels­frei ver­ste­hen könne.“

Bringschuld beim Spracherwerb

Vielmehr hat die aus­ländis­che Fachkraft sog­ar eine Bringschuld; sie muss Deutsch ler­nen oder das bere­its vorhan­dene Deutsch weit­er verbessern. Der Arbeit­ge­ber kann näm­lich auch dann Arbeit­san­weisun­gen oder Betrieb­san­weisun­gen in deutsch­er Sprache erteilen, wenn er weiß, dass seine Angestell­ten nur über rudi­men­täre Deutschken­nt­nisse verfügen.

Das Bun­de­sar­beits­gericht hat so zum Beispiel 2010 entsch­ieden, dass ein Mitar­beit­er, der Arbeit­san­weisun­gen wegen fehlen­der Deutschken­nt­nisse nicht lesen kon­nte, zu Recht ent­lassen wurde – dies stelle keine nach § 3 Abs. 2 AGG ver­botene mit­tel­bare Benachteili­gung wegen der eth­nis­chen Herkun­ft dar. Weit­er­hin urteilte es, dass wed­er eine in deutsch­er Sprache abge­fasste Arbeit­san­weisung noch eine ver­tragliche oder betriebliche Regelung gegen das Diskri­m­inierungsver­bot wegen der eth­nis­chen Herkun­ft des Mitar­beit­ers verstoße.

Sollte sich der spra­chunkundi­ge Mitar­beit­er weigern, die für die Erfül­lung sein­er Auf­gaben erforder­lichen deutschen Sprachken­nt­nisse zu erwer­ben, könne der Arbeit­ge­ber, so das Gericht, eine Kündi­gung sog­ar ohne vorherige Abmah­nung vollziehen.

Saisonar­beit­skräfte effek­tiv unterweisen

Unterweisungen richtig gestalten

Die Inte­gra­tion von aus­ländis­chen Beschäftigten sollte sich aber nicht allein auf die kor­rek­te Umset­zung der aktuellen rechtlichen Anforderun­gen beschränken. Viel wichtiger ist für Unternehmen, den neuen Arbeit­skräften ent­ge­gen­zukom­men und ihnen das Ankom­men im Betrieb so ein­fach wie möglich zu machen. Daher sollte ein Arbeit­ge­ber sich nicht nur auf die oben genan­nten Gericht­surteile berufen, son­dern dafür Sorge tra­gen, dass die sprach­lichen Bar­ri­eren so schnell wie möglich beseit­igt werden.

Damit Unter­weisun­gen und arbeitss­chutzrel­e­vante Betrieb­san­weisun­gen auch bei Beschäftigten, die nur geringe Deutschken­nt­nisse und über über­haupt keine oder nur wenige Arbeit­ser­fahrung in Deutsch­land ver­fü­gen, erfol­gre­ich durchge­führt wer­den kön­nen, ist es hil­fre­ich, unter anderem fol­gende Maß­nah­men anzuwenden:

Ein­fache Sprache: Die Unter­weisungsin­halte soll­ten in möglichst ein­fach­er Sprache ver­mit­telt wer­den. Fach­be­griffe soll­ten erk­lärt oder am besten ganz ver­mieden wer­den. Bei der Erstel­lung von Unter­richts­ma­te­ri­alien in leichter Sprache kann die Web­seite des Net­zw­erks Leichte Sprache e. V. weiterhelfen.

Betrieb­slexikon: Die Mitar­beit­er aus dem Aus­land müssen erst ein­mal den Betrieb, seine Arbeit­sprozesse und ‑mit­tel und das „Handw­erk­szeug“ ken­nen­ler­nen. Beson­ders häu­fig benutzte Begriffe oder Arbeitsmit­tel kön­nen in ein­er Art Betrieb­slexikon im Intranet des Unternehmens gesam­melt wer­den – am besten bebildert und mit ein­er kurzen Erk­lärung in den am meis­ten gesproch­enen Sprachen im Unternehmen.

Mehrsprachige Betrieb­san­weisun­gen: Betrieb­san­weisun­gen zum Arbeits- und Gesund­heitss­chutz soll­ten in den Sprachen der Mehrzahl der fremdländis­chen Mitar­beit­er über­set­zt wer­den. Alle Betrieb­san­weisun­gen soll­ten in das firmeneigene Intranet gestellt wer­den, damit die Beschäftigten ständig auf sie zurück­greifen können.

Als Vor­lage oder Beispiel­text für solche mehrsprachi­gen Mate­ri­alien kann das Merk­blatt „Ver­hal­ten im Brand­fall“ des Gesamtver­ban­des der Deutschen Ver­sicherungswirtschaft her­hal­ten, das beispiel­sweise in Englisch, Franzö­sisch, Türkisch, Ara­bisch und Far­si zur Ver­fü­gung steht.

Arbeitss­chutz-Ter­mi­nals: In immer mehr Unternehmen wer­den dig­i­tale Ter­mi­nals ein­gerichtet, über die Beschäftigte bei Bedarf sofort vor Ort Unter­weisungs­ma­te­ri­alien oder Betrieb­san­weisun­gen mit den aktuellen Arbeitss­chutz­in­for­ma­tio­nen ein­se­hen können.

Mul­ti­me­di­ale Ver­mit­tlung: Mith­il­fe von Bildern, Pik­togram­men oder auch Videos lassen sich sicher­heit­srel­e­vante Inhalte anschaulich­er als in Schrift­form ver­mit­teln. Beson­ders empfehlenswert sind die inter­na­tion­al geläu­fi­gen Symbole/Piktogramme der Inter­na­tionalen Arbeit­sor­gan­i­sa­tion ILO und der Inter­na­tionalen Vere­ini­gung für Soziale Sicherheit.

Unter­weisen in Kle­in­grup­pen: Wenn möglich, ist eine Unter­weisung in kleineren Grup­pen oder sog­ar mit nur ein­er oder zwei Per­so­n­en hil­fre­ich. Das senkt die (zum Teil kul­turell bed­ingte) Hemm­schwelle, Nach­fra­gen zu stellen und bietet die Chance, per­sön­lich­er auf indi­vidu­elle Sprach- und Ken­nt­nis­stände der aus­ländis­chen Arbeit­skräfte einzugehen.

Pat­en- bzw. Men­toren­pro­gramme: Die Sicher­heit am Arbeit­splatz sollte auch nach der Erstun­ter­weisung ein ständi­ges The­ma bleiben. Pat­en- oder Men­tor­ing-Pro­gramme sind hier­für ein empfehlenswertes Instru­ment. Erfahrene Mitar­beit­er ste­hen dabei den neu in den Betrieb gekomme­nen Arbeit­skräften beglei­t­end und unter­stützend zur Seite. Sie führen in die jew­eili­gen Auf­gabenge­bi­ete ein und beant­worten den Neuankömm­lin­gen alle Fra­gen rund um Arbeit und Sicherheit.

Vor ihrem Ein­satz soll­ten Men­toren inten­siv über das Herkun­ft­s­land und die Gewohn­heit­en ihrer „Schüt­zlinge“ geschult wor­den sein – es sollte also eine gewisse interkul­turelle Kom­pe­tenz bei den Paten/Mentoren vorhan­den sein.

Englisch als Unter­weisungssprache: Englisch gilt als weltweit wichtig­ste Verkehrssprache und wird von einem über­wiegen­den Teil der Welt­bevölkerung zumin­d­est grob ver­standen. Die meis­ten Men­schen, vor allem aus Afri­ka und Asien, ver­fü­gen über einen englis­chen Grund­wortschatz. Bei ein­er inter­na­tionalen Belegschaft soll­ten daher grundle­gend Unter­weisun­gen in englis­ch­er Sprache durchge­führt werden.

E‑Learn­ing-Ange­bote: Durch E‑Learn­ing-Mod­ule zu arbeitss­chutzbe­zo­ge­nen The­men, die durch den Betrieb zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, kön­nen aus­ländis­che Pflegekräfte in ihrer Freizeit in aller Ruhe ihr Lern­tem­po selb­st bes­tim­men und ler­nen dadurch Inhalte oft bess­er als in der Hek­tik des Arbeitsalltags.

Pflegekräfte aus dem Ausland

Mit Änderun­gen des Ein­wan­derungsrechts und Anwer­beak­tio­nen im außereu­ropäis­chen Aus­land wirbt die Bun­desregierung aktuell um Fachkräfte, ins­beson­dere für Pflege- und Gesund­heits­berufe. Daher stellt sich hier die Frage, wie man aus­ländis­che Fachkräfte schnell und effek­tiv in die Sicher­heit­skul­tur der Ein­rich­tun­gen inte­gri­eren kann, hier ganz beson­ders dringlich. Die Bedin­gun­gen sind in Pflegeein­rich­tun­gen, Kliniken und Kranken­häusern aber oft noch her­aus­fordern­der als in Unternehmen ander­er Branchen, denn ger­ade auf­grund des akuten Per­sonal­man­gels ist die Arbeitssi­t­u­a­tion hier beson­ders angespannt.

Die notwendi­ge Zeit, die neuen Arbeit­skräfte gewis­senhaft einzuar­beit­en, ist oft nicht gegeben. Neue Beschäftigte müssen oft von Anfang an Auf­gaben übernehmen, auf die sie nicht aus­re­ichend vor­bere­it­et sind. Quere­in­steiger in den Beruf wer­den auss­chließlich als Pflege­helfer einge­set­zt, da hier der größte Per­son­albe­darf beste­ht. Umso wichtiger ist es, ihnen die notwendi­gen Sicher­heits­stan­dards zu vermitteln.

Unterschiedliche Erwartungen

In vie­len Fällen wer­den aber auch aus­ge­bildete Pfleger im Bere­ich der Grundpflege einge­set­zt, weil ihr Abschluss in Deutsch­land erst anerkan­nt wer­den muss. Die unter­schiedlichen Aus­bil­dungsziele in vie­len Län­dern, die sich vom deutschen Sys­tem teil­weise markant unter­schei­den, führen zu weit­eren Problemen.

Denn die Aus­bil­dung dort ist eher the­o­retisch ori­en­tiert und soll die Auszu­bilden­den speziell für (betrieb­swirtschaftlich ori­en­tierte) Leitungspo­si­tio­nen qual­i­fizieren. Prak­tis­che Ken­nt­nisse der Pflege, wie sie in Deutsch­land voraus­ge­set­zt wer­den, sind dabei in nicht sel­te­nen Fällen gar nicht oder kaum vorhan­den. So kann es vorkom­men, dass die aus­ge­bildete Pflegerin von den Philip­pinen noch nie zuvor einen Patien­ten umge­bet­tet oder aber eine Blutab­nahme durchge­führt hat.

Somit müssen der Erwerb von aus­re­ichen­den Sprachken­nt­nis­sen und prak­tis­chen Kom­pe­ten­zen des Berufes, die Einar­beitung in die spez­i­fis­chen Arbeit­sprozesse der jew­eili­gen Ein­rich­tung als auch die Erler­nung der arbeitss­chutz­fach­lichen Ken­nt­nisse gle­ichzeit­ig geschehen, was bei den Betrof­fe­nen ohne eine umfassende Unter­stützung durch den Arbeit­ge­ber schnell zu Unzufrieden­heit und Frust führen kann – und dann oft auch zur Kündigung.

Interkulturelle Kompetenz

Neben dem Erwerb von Sprachken­nt­nis­sen gibt es ein weites Spek­trum ander­er Anforderun­gen, die an die neuen aus­ländis­chen Pflegekräfte gestellt wer­den – aber auch an die Stamm­belegschaft inklu­sive der Führungskräfte. Um aus einem interkul­turellen Team ein homo­genes Team zu machen, das in der Arbeit an einem Strang zieht, kön­nen Team­build­ing-Maß­nah­men sehr hil­fre­ich sein. Das Führungsper­son­al sollte eine gewisse Sen­si­bil­ität für die Belange ihrer Beschäftigten mit unter­schiedlichen kul­turellen Hin­ter­grün­den mit­brin­gen und gemein­sam mit der Belegschaft eine homo­gene Kom­mu­nika­tion­skul­tur entwick­eln, die eine Basis bildet, um Missver­ständ­nisse zu minimieren.

Konzepte und Train­ings, um eine solche interkul­turelle Kom­pe­tenz ger­ade auch in Bezug auf arbeitss­chutzbe­zo­gene The­men zu erler­nen, gibt es mit­tler­weile von zahlre­ichen Anbi­etern. Unter anderem unter­stützt die Beruf­sgenossen­schaft für Gesund­heits­di­enst und Wohlfahrt­spflege (BGW) ihre Mit­glieds­be­triebe mit dem Train­ingsange­bot „Das interkul­turelle Team – Pflege“. Das Train­ing verbindet dabei die Ver­mit­tlung interkul­tureller Kom­pe­ten­zen mit Aspek­ten und Struk­turen des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Umge­set­zt wird dies in drei jew­eils ein­tägi­gen Mod­ulen, die sich an unter­schiedliche Ziel­grup­pen im Betrieb richt­en. Wie sich dieses interkul­turelle Train­ing in der Prax­is bewährt, unter­sucht aktuell eine Studie am BG Klinikum Ham­burg anhand der Inte­gra­tion von neuen Pflegekräften aus Südameri­ka und Südostasien, deren Ergeb­nisse im Mai veröf­fentlicht wer­den und dann auch Gegen­stand eines weit­eren Artikels im „Sicher­heitsin­ge­nieur“ sein wird.

Praxis-Beispiele aus Unternehmen

Doch es braucht nicht immer ein kohärentes und alle Unternehmen­sprozesse umfassendes Konzept, auch kleine Ansätze und Maß­nah­men kön­nen schon viel brin­gen. Im Fol­gen­den ein paar Beispiele, wie in eini­gen deutschen Unternehmen mit hohem Anteil von Beschäftigten mit Migra­tionsh­in­ter­grund das The­ma Sicher­heit (teil­weise auch sehr spielerisch) ver­mit­telt wird:

Pik­togram­me/­Bilder-Set: In jed­er Abteilung trägt der Abteilungsleit­er oder ein Sicher­heits­beauf­tragter eine Samm­lung von Bilderkarten mit Pik­togram­men mit sich (zum Beispiel befes­tigt am Gür­tel). Wenn er/sie eine arbeitss­chutz­fach­lich kri­tis­che Sit­u­a­tion mit Beschäftigten beobachtet oder sieht, wie sie einen Fehler bege­hen, zeigt er/sie ihnen die Bilderkarten und sorgt so bei den betrof­fe­nen Mitar­beit­ern für Klarheit (aber Vor­sicht bei der Auswahl der Motive – siehe Infokas­ten „Kul­turschock“).

Vor­ma­chen-Nach­machen-Übun­gen: Der Abteilungsleiter/Vorarbeiter/Sicherheitsbeauftragte macht den Beschäftigten an jedem Gerät/Maschine alle für sie rel­e­van­ten Arbeit­sprozesse vor. Dann fordert er die Beschäftigten auf, selb­st aktiv zu wer­den und die jew­eili­gen Arbeitss­chritte zu wieder­holen. So kann bei fehler­hafter Bedi­enung sofort einge­grif­f­en und kor­rigiert wer­den und die Ver­an­schaulichung führt zum besseren Ver­ständ­nis. Dabei kommt jed­er der Anwe­senden ein­mal an die Rei­he. Später kann diese Übung indi­vid­u­al­isiert wer­den, indem ein Vorge­set­zter nur mit ein­er oder zwei Per­so­n­en die Arbeit­sprozesse noch ein­mal durchge­ht und die Beschäftigten die Möglichkeit haben, diese Arbeitsvorgänge mehrmals zu erproben.

Finde-den-Fehler-Übun­gen: eine Vari­a­tion der vor­ange­gan­genen Übung. Der Abteilungsleiter/Vorarbeiter/Sicherheitsbeauftragte macht den Beschäftigten an jedem Gerät/Maschine alle für sie rel­e­van­ten Arbeit­sprozesse vor. Dabei baut er bewusst Fehler ein. Die Beschäftigten müssen den Fehler erken­nen und zeigen, wie man es richtig macht.


Dr. Joerg Hensiek, Fachautor und freier Journalist

Autor: Dr. Joerg Hensiek
Fachau­tor und freier Journalist

Foto: pri­vat


Tipp: Digitale Übersetzungssysteme

Es gibt bere­its eine Rei­he von Online-Über­set­zungs­di­en­sten. Kom­mu­nika­tion­shür­den lassen sich mit diesen Tools schnell und unkom­pliziert über­winden und das fehlende Wort oder der richtige Begriff find­en. Mit­tler­weile gibt es immer mehr Online-Über­set­zungs­di­en­ste, die auch als App ver­füg­bar sind, also mobil ein­set­zbar sind. In jedem Fall soll­ten bei­de Kom­mu­nika­tion­spart­ner diese Apps auf ihrem Smart­phone instal­liert haben.

Ganz neu sind anklipp­bare Simul­tanüber­set­zer: Der ultra­kom­pak­te Sprachüber­set­zungscom­put­er kann wie ein Namenss­child an Kör­p­er getra­gen wer­den. Das Gerät erken­nt automa­tisch die gesproch­ene Sprache und über­set­zt sie in der Cloud. Es kann vor allem in Arbeit­sumge­bun­gen einge­set­zt wer­den, in denen Smart­phones oder Tablets aus hygien­is­chen oder tech­nis­chen Grün­den nicht ver­wen­det wer­den kön­nen, zum Beispiel in einem Kranken­haus oder einem Schlachthaus.


Achtung „Kulturschock“

Kul­turell bed­ingte Kom­mu­nika­tion­s­missver­ständ­nisse: In vie­len Kul­turen, ins­beson­dere in Süd- und Ostasien und im mus­lim­is­chen Raum, gel­ten andere For­men der öffentlichen Höflichkeit. Beispiel: Beschäftigte in ein­er Betrieb­sun­ter­weisung wer­den am Ende gefragt, ob sie alle Inhalte des Unter­richts ver­standen haben. Die Höflichkeit gebi­etet es den Teil­nehmern der Unter­weisung zu lächeln und eifrig mit dem Kopf zu nick­en – auch wenn sie kaum etwas ver­standen haben.

Kul­turelle Befindlichkeiten/Konflikte berück­sichti­gen: Den Vorge­set­zten sollte klar sein, dass aus his­torischen Grün­den zwis­chen einzel­nen Nationalitäten/Ethnien Span­nun­gen zu erwarten sind. Daher ist es sin­nvoll, wenn möglich Mitar­beit­er aus „tra­di­tionell ver­fein­de­ten“ Eth­nien (z. B. Muslim/syrischer Christ, Singhalese/Tamile aus Sri Lan­ka, Albaner/Serben) nicht in ein­er Abteilung arbeit­en zu lassen oder einen Vertreter ein­er Eth­nie als Vorge­set­zten für Mitar­beit­er ein­er anderen, mit dieser ver­fein­de­ten Eth­nie einzusetzen.

Kul­turell geprägte „Scham“: Ins­beson­dere in den Kul­turen Ost- und Südostasiens haben die Men­schen ein für mit­teleu­ropäis­che Ver­hält­nisse beson­ders großes Schamge­fühl im öffentlichen Umgang miteinan­der (bloß nicht „das Gesicht ver­lieren“). Was für einen deutschen Abteilungsleit­er ein klein­er Witz ist, kön­nte für einen Kore­an­er eine pein­liche Her­ab­würdi­gung sein. Daher ist es rat­sam, bei ein­er Unter­weisung auf grobe Witze zu verzicht­en. Im Ide­al­fall unter­weist man Mit­glieder dieser Eth­nien in indi­vidu­ellen oder Kleingruppen.

Kul­turell geprägte Wahrnehmung von Piktogrammen/Bildern/Symbolen: Pik­togramme eignen sich ide­al, um auf ein­fache und anschauliche Art arbeitss­chutz­fach­liche Inhalte zu trans­portieren. Aber Achtung: Bes­timmte Bilderele­mente kön­nen in einem Kul­tur­raum eine ganz andere Bedeu­tung haben als in einem anderen. Daher müssen die Bilder sorgfältig aus­ge­sucht werden.


Tipp: BAMF bezuschusst Sprachkurse

Das Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge (BAMF) bietet Unternehmen für ihre Mitar­beit­er mit Migra­tionsh­in­ter­grund Deutschkurse ohne oder mit nur gerin­gen Kosten an. Die Sprachkurse kön­nen sowohl im Betrieb als auch in Sprachzen­tren durchge­führt werden.

Der berufs­be­zo­gene Unter­richt weist neben der all­ge­meinen Sprach­förderung ins­beson­dere fol­gende Inhalte auf:

  • Behand­lung arbeit­splatzbe­zo­gen­er Inhalte wie zum Beispiel Unter­weisungsin­halte oder Arbeitsanweisungen
  • Ver­mit­tlung der kom­mu­nika­tiv­en Regeln am Arbeitsplatz
  • Behand­lung der sprach­lichen Fer­tigkeit­en: Lese- und Hörver­ste­hen sowie Sprechen und Schreiben
  • Ein­satz von authen­tis­chem und arbeit­splatzrel­e­van­tem Unterrichtsmaterial

Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge (BAMF)


Ein Tag Deutsch in der Pflege

Ein kosten­los­es Lern­spiel, das auf IOS und Android herun­ter­lad­bar ist.

Die Sprach­lern-App bietet ein virtuelles Ein­tauchen in reale Szenar­ien, in denen Sprach- und Pflege­hand­lun­gen spielerisch erprobt, verknüpft und durch­drun­gen wer­den. Sie spie­len in ein­er Früh­schicht auf ein­er chirur­gis­chen Sta­tion eines Kranken­haus­es. Die Patien­ten, das mul­ti­pro­fes­sionelle Team, und die Ange­hörige ste­hen dabei im Mit­telpunkt. Option­al bietet das Tool Übun­gen zu szenario-rel­e­van­tem Wortschatz, Struk­turen und Aussprache sowie eine „Infobox“ zu
interkul­turellen Aspek­ten und ein Wörterbuch.

https://www.deutsch-am-arbeitsplatz.de/fuer-die-kursplanung/materialsammlung/materialsammlung-pflege


 

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