Da der Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis hat – weder gegenüber den eigenen Kollegen noch gegenüber den Mitarbeitern einer Fremdfirma – bleibt ihm nur das kollegiale Gespräch. Das ist nicht immer einfach.
Der 57-jährige Willi M. ist seit 35 Jahren im Betrieb tätig und seit 20 Jahren Sicherheitsbeauftragter.
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