Mit Inkrafttreten der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern wurden Vorschriften zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten für alle Tätigkeitsbereiche mit elektromagnetischen Feldern bis 300 GHz gesetzlich festgelegt. Zu diesen Vorschriften zählen auch die Anforderungen an die Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie die Festlegung, Durchführung und Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen zur Vermeidung
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