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Erste-Hilfe-Raum im Unternehmen

Erste-Hilfe-Raum
Ein Raum für alle (Not-)Fälle

Jochen Taubken
Es passiert jeden Tag tausend­fach am Arbeit­splatz: Ein Kol­lege ver­let­zt sich die Hand an ein­er Mas­chine, eine Mitar­bei­t­erin hat Kreis­lauf­prob­leme oder ein Kunde ver­staucht sich den Knöchel im Trep­pen­haus. In diesen und vie­len anderen denkbaren Fällen ist schnelle Erste Hil­fe gefragt. Gut, wenn Ers­thelfende zur Stelle sind und direkt ihre Unter­stützung anbi­eten kön­nen. Im Ide­al­fall gibt es darüber hin­aus für den Not­fall einen eige­nen Raum oder abge­tren­nten Bere­ich im Unternehmen.

Im Erste-Hil­fe-Raum kann in Ruhe die Erstver­sorgung von Pati­entin­nen und Patien­ten erfol­gen, sei es die Sta­bil­isierung des Kreis­laufs oder die Ver­sorgung ein­er Ver­let­zung. Es ist möglich, sich hinzule­gen oder – wie im Falle des ver­staucht­en Knöchels – ein Bein hochzu­lagern. Für die Erstver­sorgung ste­hen im Erste-Hil­fe-Raum entsprechen­des Mate­r­i­al und Ein­rich­tun­gen zur Ver­fü­gung. Dieses reicht von ein­er Liege über das Ver­band­ma­te­r­i­al bis hin zum Waschbecken.

Ein weit­er­er Vorteil: Die ver­let­zte Per­son ist vor Störun­gen wie Lärm und neugieri­gen Blick­en ander­er geschützt. So soll eine opti­male Erste Hil­fe ermöglicht wer­den. Muss der Ret­tungs­di­enst alarmiert wer­den, kann im Erste-Hil­fe-Raum eine Über­gabe stat­tfind­en und die betrof­fene Per­son ungestört trans­port­bere­it gemacht werden.

Mindestgröße erforderlich

Erste-Hil­fe-Räume oder abge­tren­nte Bere­iche müssen eine bes­timmte Größe haben, damit beispiel­sweise aus­re­ichend Platz für die Fahrtrage des Ret­tungs­di­en­stes gegeben ist. Nur mit ein­er bes­timmten Min­dest­größe kann ein scho­nen­des Umlagern der Pati­entin oder des Patien­ten gewährleis­tet werden.

Darüber hin­aus sollte im Sinne der Bar­ri­ere­frei­heit darauf geachtet wer­den, dass Erste-Hil­fe-Räume eine aus­re­ichend große Durch­gangs­bre­ite der Tür aufweisen und alle Mate­ri­alien auch für Roll­stuhlfahrerin­nen und ‑fahrer und/oder kleinere Per­so­n­en gut erre­ich­bar sind. Bei der Wand­mon­tage von Ver­band­kästen und Automa­tisierten Exter­nen Defib­ril­la­toren (AED) sollte daher eine Höhe von 0,85 bis 1,05 Metern gewählt werden.

Kennzeichnung und Funktion von
Erste-Hilfe-Räumen

Auf manchem älteren Ret­tungs­plan oder Türschild find­et sich auch heute noch die Beze­ich­nung „San­ität­sraum“. Der Begriff wurde jedoch bere­its 2011 durch den Begriff „Erste-Hil­fe-Raum“ abgelöst. In jedem Fall sollte der Raum ein­deutig mit dem passenden Ret­tungsze­ichen gekennze­ich­net sein.

Ein Erste-Hil­fe-Raum ist auss­chließlich für die Erste Hil­fe und die Ver­sorgung durch den Ret­tungs­di­enst und die (Not-)Ärztin oder den (Not-)Arzt bes­timmt. Eine Zweck­ent­frem­dung, beispiel­sweise als Abstell­raum, ist nicht erlaubt.


Das gehört in den Erste-Hilfe-Raum:

  • Ver­band­ma­te­r­i­al nach DIN 13169 (großer Betriebsverbandkasten),
  • Unter­suchungsliege und Sitzgelegenheiten,
  • Deck­en, Ein­malau­fla­gen für die Liege,
  • Waschbeck­en mit kaltem und warmem Wass­er, Seifen­spender, Ein­mal­handtüch­er, Händ­edesin­fek­tion­s­mit­tel, Hautschutzmittel,
  • Mülleimer (auch für infek­tiösen Abfall),
  • Schutzmit­tel für die Ers­thelfend­en (Ein­weg-Schutzk­lei­dung, Ein­weg-Hand­schuhe in mehreren Größen, Schutzbrille, Infektionsschutzmasken),
  • Schreibtisch oder ver­gle­ich­bare Schreibgelegenheit.

Je nach Gefährdun­gen vor Ort und in Absprache mit dem Betriebsarzt/der Betrieb­särztin kommt weit­eres Mate­r­i­al in Frage, beispielsweise:

  • Instru­menten­tisch mit Schublade,
  • Infu­sion­sstän­der,
  • Sicher­heits-Abwurf­be­häl­ter für Kanülen,
  • Absaug- und Beatmungsgeräte,
  • Blut­druckmess­gerät, Stethoskop, Diagnostikleuchte,
  • Automa­tisiert­er Extern­er Defib­ril­la­tor (AED),
  • Schienen zum Ruhig­stellen von Extremitäten,
  • HWS-Immo­bil­i­sa­tion­skra­gen,
  • Augen­spülflasche oder ‑ein­rich­tung,
  • Medika­mente, Infu­sions­bestecke, Desinfektionsmittel.

Weiterführende Informationen


Wann muss ein Erste-Hilfe-Raum vorhanden sein?

  • In Betrieben mit gewöhn­lich mehr als 1000 Beschäftigten (Außen­di­en­stler und im Home­of­fice Tätige wer­den nicht mitgezählt).
  • In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn beson­dere Unfall- oder Gesund­heits­ge­fahren beste­hen (es kön­nen auch weit­ere Räum­lichkeit­en und Ausstat­tun­gen erforder­lich sein).
  • Die Lage des Erste-Hil­fe-Raums sollte eben­erdig (im Erdgeschoss) und mit ein­er Kranken­trage gut erre­ich­bar sein. Nach Möglichkeit sollte er sich in der Nähe ein­er Toi­lette befind­en. Die Min­dest­größe beträgt 20 Quadratmeter.
  • Auf Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten – hier wird meis­tens ein Erste-Hil­fe-Con­tain­er mit ein­er Min­dest­fläche von 12,5 Quadrat­meter eingesetzt.
  • In Schulen und Kindertage­sein­rich­tun­gen ist min­destens ein Raum mit Liegemöglichkeit­en zur Erstver­sorgung von Ver­let­zten vorzuhalten.

Jochen Taubken
Jochen Taubken; Foto: © Jochen Taubken

Autor:
Jochen Taubken
Dozent bei VBG – Ihrer geset­zlichen Unfallversicherung;

Leit­er des Sachge­bi­ets „Betrieblich­es Ret­tungswe­sen“ im Fach­bere­ich „Erste Hil­fe“ der DGUV
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