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Ladungssicherung geht alle an

Im Güterverkehr und im Handwerk
Ladungssicherung geht alle an

Auch in diesem Som­mer kon­nte man auf deutschen Straßen fest­stellen, wie wichtig das The­ma Ladungssicherung ist. So manch­er Urlauber zeigte seine „Kün­ste“ bei der Ver­stau­ung und Befes­ti­gung seines Gepäcks im Kof­fer­raum, auf dem Dach oder im Anhänger. Nicht immer lock­te die Vorstel­lung, wie sich wohl die Ladung bei ein­er Not­brem­sung ver­hal­ten würde. Was im Pri­vat­bere­ich zu beobacht­en ist, stellt sich im gewerblichen Güter­verkehr sowie im Handw­erk eben­so prob­lema­tisch dar. Lesen Sie hier, worauf es bei ein­er ordentlichen Ladungssicherung ankommt.

Markus Tis­chen­dorf BG ETEM, Präven­tions­di­enst Hamburg

Grund­lage eines jeden Trans­portes ist ein geeignetes Fahrzeug. Was so selb­stver­ständlich klingt, ist in der Prax­is häu­fig ein Prob­lem. Fahrzeuge mit unzure­ichen­den Ein­rich­tun­gen und Hil­f­s­mit­teln zur Ladungssicherung machen es oft schw­er, die Regeln der Tech­nik einzuhal­ten. Wie soll zum Beispiel eine Ladung ord­nungs­gemäß verzur­rt wer­den, wenn das Fahrzeug nicht über aus­re­ichende Zur­rpunk­te ver­fügt? Dabei ist die Sache ein­deutig. Für die Bere­it­stel­lung des geeigneten Fahrzeuges sowie der erforder­lichen Hil­f­s­mit­tel zur Ladungssicherung ist der Fahrzeughal­ter beziehungsweise Unternehmer ver­ant­wortlich. Im Rah­men der Gefährdungs­beurteilung nach §§ 5, 6 Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG) hat er zu ermit­teln, welche tech­nis­chen Arbeitsmit­tel für die jew­eilige Trans­portauf­gabe benötigt wer­den. Soll­ten Alt­fahrzeuge nur bed­ingt geeignet sein, sollte über eine entsprechende Nachrüs­tung nachgedacht wer­den. Regal­sys­teme, Zurrschienen in Verbindung mit Sperrstan­gen und Zur­rgurten sowie Zur­rpunk­te lassen sich leicht nachrüsten. Entschei­dend ist jedoch, dass solche Um- und Ein­baut­en fachkundi­ges Per­son­al durchführt.
Alle Kräfte im Griff?
Ladung ist so zu sich­ern, dass sie bei üblichen Verkehrs­be­din­gun­gen nicht ver­rutschen, ver­rollen, kip­pen oder vom Fahrzeug her­ab­fall­en kann. Zu den üblichen Verkehrs­be­din­gun­gen gehören Beschle­u­ni­gungsvorgänge, Auswe­ich­manöver, Kur­ven­fahrten und Voll­brem­sun­gen. Dabei ist es uner­he­blich, wie schw­er die Ladung ist. Denn: Bei gle­ich­er Rei­bung auf der Lade­fläche fan­gen unter­schiedlich schwere Ladegüter gle­ichzeit­ig an zu rutschen. Ein Umstand, der oft nicht bedacht wird und schnell zu Sach- und Per­so­n­en­schä­den führen kann. Außer­dem ist es wichtig zu wis­sen, welche Kräfte in bes­timmten Fahrsi­t­u­a­tio­nen an der Ladung zer­ren. Beim Beschle­u­ni­gen kön­nen bis zu 50 Prozent des Ladungs­gewicht­es als soge­nan­nte Massenkräfte auftreten. Bei Kur­ven­fahrten steigen diese Kräfte auf etwa 70 Prozent des Ladungs­gewicht­es an. Am prob­lema­tis­chsten sind Voll­brem­sun­gen, da hier­bei Massenkräfte von bis zu 90 Prozent des Ladungs­gewicht­es auftreten.
Ladungssicherung, aber wie?
Um die Ladung am Ver­rutschen zu hin­dern, muss die Rei­bung zwis­chen Lade­fläche und Ladegut erhöht wer­den. Hierzu eignen sich spezielle Anti-Rutschmat­ten. Allerd­ings muss sichergestellt sein, dass die Lade­fläche sauber (frei von Staub, Schmutz, Öl usw.) ist. Anson­sten ver­liert auch die beste Anti-Rutschmat­te ihre Wirkung. Lei­der reichen Anti-Rutschmat­ten als alleinige Sicherung nicht aus. Durch die fahr­dy­namis­chen Bewe­gun­gen des Fahrzeuges befind­et sich die Ladung zeitweise in einem „Schwe­bezu­s­tand“. Dadurch wird die Rei­bung aufge­hoben und alle Bemühun­gen wer­den zunichte gemacht.
Daher gilt: Anti-Rutschmat­ten müssen durch Zur­rgurte unter­stützt werden!
Bei der Sicherung der Ladung mit Hil­fe von Zur­rgurten unter­schei­det man zwis­chen form- und kraftschlüs­si­gen Sicherungsmeth­o­d­en. Die form­schlüs­sige Sicherung erfol­gt durch Direk­tzur­ren. Dabei wer­den die Zur­rgurte unmit­tel­bar mit dem Ladegut sowie über die Zur­rpunk­te mit dem Fahrzeug ver­bun­den. Die Ratsche des Zur­rgur­tes wird dabei nur leicht vorges­pan­nt. Bei ein­er möglichen Ladungsver­schiebung wer­den die Zur­rgurte ges­pan­nt und somit die Ladung durch Fes­thal­ten auf der Lade­fläche gesichert. Das Direk­tzur­ren ist eine sehr effek­tive Sicherungsmeth­ode. Sie ist eben­so effizient wie das Her­anstellen der Ladung an die Lader­aum­be­gren­zun­gen (zum Beispiel Stirn­wand) oder das Block­ieren des Mate­ri­als mit Sperrstan­gen, Lade­balken oder Keilen. Lei­der find­et das Direk­tzur­ren nur sel­ten Anwen­dung. Grund hier­für ist, dass die meis­ten Ladegüter (zum Beispiel palet­tierte Ware) nicht über entsprechende Befes­ti­gungspunk­te für die Zur­rgurte verfügen.
Dies lässt sich jedoch durch soge­nan­ntes „Kopflash­ing“ umge­hen. Rund­schlin­gen oder Leer­palet­ten wer­den dazu benutzt, die Ladung zu „umreifen“ und den Zur­rgurt in geeigneter Posi­tion zu halten.
Beim Niederzur­ren wird die Ladung mit Zur­rgurten überspan­nt und auf die Lade­fläche gepresst. Je größer dabei die erre­ichte Vorspannkraft ist, desto größer ist die Sicherungswirkung. Die Vorspannkraft ist abhängig vom Zur­rmit­tel­her­steller und der jew­eili­gen Bau­form der Ratsche. Im Nutz­fahrzeug­bere­ich kann der Ein­satz von Langhe­bel­ratschen sin­nvoll sein, da hier­durch die Anzahl der erforder­lichen Zur­rmit­tel fast hal­biert wird.
Mitar­beit­er aus- und fortbilden
Ladungssicherung ist deshalb so kom­pliziert, weil nahezu jedes Ladegut unter­schiedlich ist. Den­noch wird vom Fahrer ver­langt, dass er unter­schiedlich­es Mate­r­i­al, Werkzeug etc. immer aus­re­ichend sichert. Zudem soll die Ladungssicherung auch bei ein­er möglichen Verkehrskon­trolle nicht bean­standet wer­den. Bei man­gel­hafter Sicherung kann die Polizei die Weit­er­fahrt des Trans­portes unter­sagen. Außer­dem dro­hen Bußgelder und Ein­träge in das Zen­tralverkehrsreg­is­ter in Flens­burg. Aber nicht nur dem Fahrer dro­hen die genan­nten Rechts­fol­gen. Auch der Absender bzw. der Ver­lad­er (hier: „Leit­er der Ladear­beit­en“) ist für die Ladungssicherung ver­ant­wortlich. Der Absender muss dafür sor­gen, dass das zu trans­portierende Mate­r­i­al beförderungssich­er ist. Häu­fig sind Ladegüter (zum Beispiel Palet­ten- und Sack­ware) nicht stapel- oder zur­rfähig. Abhil­fe schafft hier nur eine verbesserte Transportverpackung.
Alles in allem ist eine qual­i­fizierte Aus- und Fort­bil­dung des Fahr- und Lade­per­son­als notwendig. Inhaltlich soll­ten dabei die VDI-Richtlin­ien der Rei­he 2700 „Ladungssicherung auf Straßen­fahrzeu­gen“ berück­sichtigt werden.
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