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Neue VDI-EE 4300 Blatt 14, Anforderungen an mobile Luftreiniger

Neue VDI-EE 4300 Blatt 14
Anforderungen an mobile Luftreiniger

Anforderungen an mobile Luftreiniger
Foto: © Iakov Kalinin – stock.adobe.com

In der west­lichen Welt ver­brin­gen die Men­schen ins­beson­dere in den Herb­st- und Win­ter­monat­en zwis­chen 80 und 90 Prozent ihrer Zeit in Innen­räu­men. Daher spielt die Raum­luftqual­ität eine große Rolle für die Gesund­heit. Vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Sit­u­a­tion wird der Aspekt der aus­re­ichen­den Belüf­tung von Innen­räu­men für die Gesund­heit der sich dort aufhal­tenden Per­so­n­en zu ein­er zen­tralen Frage.

Ein kon­tinuier­lich­er, effek­tiv­er Luftaus­tausch lässt sich am besten über eine sta­tionäre raum­luft­tech­nis­che Anlage (RLT-Anlage) gewährleis­ten. Solche Anla­gen sind zum Beispiel in Wohnin­nen­räu­men, an Schulen oder Kindertage­sein­rich­tun­gen bish­er noch die Aus­nahme. Denn diese Anla­gen kann man nur mit baulichem sowie tech­nis­chem Aufwand und nach bauord­nungsrechtlich­er Genehmi­gung nachträglich ein­bauen. Das kostet Zeit. Und diese ste­ht in der aktuellen Pan­demie oft nicht zur Verfügung.

Es gilt “ver­brauchte” Raum­luft gegen Zuluft von außen auszu­tauschen und damit die Viren­last zu reduzieren. Dort, wo keine fest einge­baut­en RLT-Anla­gen vorhan­den sind, soll über Fen­ster rasch und effek­tiv gelüftet wer­den. Dort, wo nicht aus­re­ichend über Fen­ster gelüftet wer­den kann, ist der Ein­satz mobil­er Luftreiniger (MLR) eine sin­nvolle Maß­nahme. Jedoch muss beim Ein­satz von MLR weit­er­hin regelmäßig (an Schulen in jed­er Unter­richtspause) gelüftet wer­den, selb­st wenn dies nur eingeschränkt möglich ist. Denn MLR tra­gen nicht zum Lüf­tungser­folg (Abfuhr von CO2, Feuchte etc.) aus den Innen­räu­men bei.

Welche Anforderungen müssen mobile Luftreiniger erfüllen?

In der VDI-EE 4300–14 “Mes­sung von Innen­raum­luftverun­reini­gun­gen – Anforderun­gen an mobile Luftreini­gungs­geräte zur Reduk­tion der aerosol­ge­bun­de­nen Über­tra­gung von Infek­tion­skrankheit­en” wer­den Anforderun­gen und Prüfkri­te­rien fest­gelegt. Luftreiniger, die diese Bedin­gun­gen erfüllen, sind zur wirk­samen Reduk­tion der Viren­be­las­tung in einem realen Raum geeignet.

Die fol­gen­den Aspek­te wer­den in der VDI-EE 4300 Blatt 14 im Beson­deren betrachtet:

  • Auf­stell­po­si­tio­nen im Raum sollen entsprechend der Anweisun­gen der Her­steller erfolgen
  • Fil­terk­lassen wie HEPA H13 (nach EN 1822 plus Vor­fil­terung z. B. ISO ePM10 50 % nach ISO 16890), Kom­bi­na­tio­nen von ePM1>50 % und ePM1>80 % nach ISO 16890 (ehe­mals F7 + F9) oder gle­ich­w­er­tig bei Geräten mit Fil­tern; Fil­ter der Klasse H14 sind für die ein­gangs erwäh­n­ten Räum­lichkeit­en nicht erforderlich
  • Sicher­heit und Schutz vor Vandalismus
  • bei UVC-Luften­tkeimern: Ver­mei­dung von UV-Strahlung außer­halb des Gerätes
  • Luftvol­u­men­strom, der min­destens dem 4‑fachen Luftwech­sel pro Stunde entspricht; Dadurch wird ein Luft­durch­satz erre­icht, der aus­re­ichend hoch ist, um die gesamte Raum­luft bin­nen hin­re­ichend kurz­er Zeit durch die Geräte zu leiten.
  • Geräuschen­twick­lung bei dem geforderten Luftvol­u­men­strom (Schall­druck­pegelpegel) nach ASR 3.7 (z.B. für Schulen Schall­druck­pegel kleiner/gleich 35 dB(A))
  • Behaglichkeit­saspek­te (Ver­mei­den von Zugluft)
  • Reini­gungsleis­tung bei Fil­terg­eräten (Effizienz der Fil­terung > 90%, Prü­fung im Labor unter real­raumähn­lichen Bedingungen)
  • Min­dest­do­sis bei UVC-Luften­tkeimern bei Ein­mal­pas­sage ≥ 70 J/m² 
  • Ver­mei­dung uner­wün­schter Neben­pro­duk­te (vor allem Ozon bei Ver­fahren mit Ionisation/Plasma, UV‑C); der Restein­trag von Ozon in die Raum­luft soll unter 10 µg/m3 liegen.

Sachgerechte Aufstellung erforderlich

Die Berück­sich­ti­gung örtlich­er Gegeben­heit­en (Strö­mung­spro­file der Luft, bauliche Ein­baut­en etc.), welche die Par­tike­lab­schei­dung respek­tive die Inak­tivierung durch alter­na­tive Ver­fahren bee­in­flussen, ist notwendig.

Die von einem geeigneten Luftreiniger zu erre­ichen­den geräte- und tech­nolo­giespez­i­fis­chen Werte sind in einem eige­nen Abschnitt zusam­menge­fasst. Neben diesen Werten wird auch die Auf­stel­lung der mobilen Luftreiniger vor Ort the­ma­tisiert. Nur bei sachgerechter Auf­stel­lung ist eine ver­lässliche und wirk­same Virenre­duk­tion in der Prax­is erreichbar.

In ein­er Kurz­fas­sung sind wichtige Eck­punk­te der VDI-EE 4300 Blatt 14 zusam­menge­fasst und kön­nen zur Grund­lage von Beschaf­fungsentschei­dun­gen an Schulen und anderen Ein­rich­tun­gen, bei denen eine zeit­na­he Anschaf­fung mobil­er Luftreiniger erwogen wird, herange­zo­gen werden.

Die VDI-EE 4300 Blatt 14 wird im Auss­chuss “Innen­raum­luft” der VDI/DIN-Kom­mis­sion Rein­hal­tung der Luft (KRdL) – Nor­me­nauss­chuss erar­beit­et. Sie wird in Kürze erscheinen. Für UVC-Luften­tkeimer ver­weist die VDI-EE 4300 Blatt 14 auf die DIN/TS 67506, die derzeit im DIN bear­beit­et wird und im Spätherb­st 2021 erscheint.

Fach­liche Ansprechpartnerin:
Dr. Elis­a­beth Hösen-Seul
VDI/DIN-Kom­mis­sion Rein­hal­tung der Luft (KRdL) – Normenausschuss
E‑Mail-Adresse: hoesen@vdi.de

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