Organische Lösungsmittel oder deren Gemische können Polyneuropathie (Erkrankungen des peripheren Nervensystems) oder Enzephalopathie (krankhafte Zustände des Gehirns) verursachen. Diese Erkrankungen können als Berufskrankheit anerkannt werden. Der Berufskrankheit-Report 1/2018 Report dient hier als fundierte Beurteilungsgrundlage für Unfallversicherungsträger und medizinischen Sachverständige. Die aktuelle Version wurde mit neuen Daten versehen.
Der in der dritten Auflage vorliegende BK-Report 1317 ermöglicht eine qualitätsgesicherte Bearbeitung in Fällen mit Verdacht auf arbeitsbedingt verursachte Schädigung des Nervensystems durch organische Lösungsmittel auf der Grundlage technischen und medizinischen Expertenwissens.
Der erste Teil der Publikation beinhaltet Hinweise zur Exposition mit speziellen Informationen zu Lösungsmitteln und Gemischen, deren Neurotoxizität nach aktuellem Erkenntnisstand gesichert ist. Übersichten über das Vorkommen der Stoffe in verschiedenen Branchen sowie Stoffdossiers mit chemischen und physikalischen Daten, Grenzwerten und Aufnahmewegen sind dort zu finden. Die Informationen sollen die im Einzelfall erforderlichen Ermittlungen zu Art und Umfang möglicher schädigender Einwirkungen unterstützen und eine Gesamtwertung der Exposition ermöglichen.
Den zweiten Schwerpunkt bilden die Empfehlungen zur Begutachtung. Sie wurden von Sachverständigen unterschiedlicher Disziplinen mit umfangreichen Erfahrungen aus der Beobachtung, Behandlung und Beurteilung entsprechender Krankheiten erarbeitet.
Der Anhang enthält zusätzliche Informationen in Form bewertender Zusammenfassungen von Literaturdaten zur neurotoxischen Wirkungsschwelle einzelner Stoffe und Gemische.
Der BK 1317 — Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische (BK-Report 1/2018) kann hier heruntergeladen werden.
Hinweis: Die statistisch ausgewerteten Expositionsdaten in der 3. Auflage des BK-Reports BK 1317 beziehen sich ausschließlich auf den Datenzeitraum von 2003 bis 2014. Informationen zu Arbeitsbereichen, in denen vor 2003 neurotoxische Lösemittel eingesetzt wurden, sowie Expositionsdaten zu deren Bewertung können der 2. Auflage (BK-Report 2/2007, link) entnommen werden.