Wesentlichen Informationen über Gefahrstoffe am Arbeitsplatz führt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in seiner Gefahrstoffliste einheitlichen und praxisgerecht zusammen. Die neue Liste 2021 ist nun erschienen.
Überblick über alle relevanten Regeln für einen Gefahrstoff zu gewinnen wird zunehmend schwieriger, insbesondere auch, weil sich die rechtlichen Quellen zunehmend nur auf bestimmte Teilaspekte beschränken. Um die Arbeitsschutzpraxis wirksam zu unterstützen, führt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) die wesentlichen Informationen über Gefahrstoffe am Arbeitsplatz in der Gefahrstoffliste einheitlichen zusammen.
Änderungen 2021
Die Gefahrstoffliste 2021 enthält die aktuellen Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 sowie Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen aus der TRGS 910 für krebserzeugende Stoffe (Risiko-Konzept) bis einschließlich Anfang Juli 2021. Ferner wurden die neuen biologischen Grenzwerte nach TRGS 903 und Hinweise auf neue EU-Verordungen aufgenommen.
Die bis zum Juni 2021 (EU-Verordnung 2021/849) bekannt gegebenen neuen Einstufungen nach CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) sind ebenfalls berücksichtigt. Die Angaben zu Einstufungen nach Anhang VI der CLP-Verordnung wurden aber auf die Wirkungen krebserzeugend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch, Gefahr über die Laktation, Sensibilisierung (Haut und Atemwege) und Gefahr der Hautresorption beschränkt, für die besondere Regelungen nach Gefahrstoffverordnung und Mutterschutzgesetz bestehen.
Direkter Link zur Gefahrstoffliste 2021
Weitergehende Informationen zur Einstufung enthalten die
- GESTIS-Stoffdatenbank und die
- Datenbank „Registrierte Stoffe“ der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).