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Lösemittel sicher verwenden

Aktualisierte Schriften
Lösemittel sicher verwenden

Lösemittel sicher verwenden
Foto: © pixs:sell - stock.adobe.com

Die Beruf­sgenossen­schaft Rohstoffe und chemis­che Indus­trie (BG RCI) hat mehrere Infor­ma­tion­ss­chriften zum The­ma Lösemit­tel über­ar­beit­et und aktualisiert. 

Das Merk­blatt M 017 „Lösemit­tel“ (DGUV Infor­ma­tion 213–072) beschreibt Gefährdun­gen, Gefährdungs­beurteilung und Schutz­maß­nah­men bei Tätigkeit­en mit Lösemit­teln. Es wurde grundle­gend über­ar­beit­et. Einge­flossen sind Änderun­gen aus dem tech­nis­chen Regel­w­erk und Hin­weise aus der Prax­is. Aufgenom­men wurde u. a. ein Abschnitt zum Berech­nen von Gren­zw­erten von Gemis­chen nach der RCP-Meth­ode. Auf­grund ihrer Bedeu­tung wur­den die The­men Sub­sti­tu­tion und Not­fall­präven­tion erweit­ert und zu eige­nen Kapiteln aufgew­ertet. Beson­deren Raum nehmen die Abschnitte zum Explo­sion­ss­chutz, Arbeit­splatzmes­sun­gen und Lüf­tungs­maß­nah­men ein.

Par­al­lel wurde die kurz & bündig-Schrift KB 007 „Lösemit­tel – Ein­satz, Gefährdun­gen, Schutz­maß­nah­men – Klein­men­gen“ angepasst. Sie richtet sich an kleine und mit­tlere Betriebe (KMU) und die Meis­terebene in Betrieben jed­er Größe. Um den Inhalt des Merk­blattes sin­nvoll zu kürzen, wer­den vere­in­facht nur die häu­fig­sten Eigen­schaften entzündlich (H222 – H226), gesund­heitss­chädlich (H302, H312, H332) und reizend (H315, H319, H335) sowie in Hin­blick auf die Lagerung nur Klein­men­gen betra­chtet. Neben der Beschrei­bung von Ver­wen­dun­gen, Gefährdun­gen und Schutz­maß­nah­men enthält das KB 007 Gefährdungschecks für eine schnelle Beurteilung der IST-Situation.

Auch das Sicher­heit­skurzge­spräch SKG 017 „Lösemit­tel in KMU“ wurde aktu­al­isiert. Es umfasst fünf Lek­tio­nen zum sicher­er Umgang mit Lösemit­teln. Jede Lek­tion beste­ht aus ein­er Seite für die Beschäftigten, auf der die wichtig­sten Aspek­te plaka­tiv als Zeich­nun­gen und Stich­wort-Botschaften aufgear­beit­et sind, sowie ein­er Seite mit Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen für die Unter­weis­erin bzw. den Unter­weis­er. Abgerun­det wird das SKG 017 von einem Fehler­such­bild (Wim­mel­bild) für die Ver­ständ­niskon­trolle und ein­er Unter­schrift­sliste für die rechtssichere Doku­men­ta­tion der Unterweisung.

 

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