Um Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen zu begegnen, reicht nach Ansicht der Bundesregierung das bisherige Instrumentarium aus. Eine „Anti-Stress-Verordnung“, wie sie unter anderem von den Gewerkschaften gefordert wird, sei nicht notwendig. Dies geht laut Bundespsychotherapeutenkammer aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
Hauptinstrument Psychische Gefährdungsbeurteilung
In ihrem Antwortschreiben kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass Betriebe und Beschäftigte schon heute dazu befähigt werden können, das vorhandene Arbeitsschutzinstrumentarium – insbesondere die Gefährdungsbeurteilung – zu nutzen, um Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen. Im Rahmen der Gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie (GDA) seien in Zusammenarbeit mitden Ländern, Unfallversicherungsträgern und Sozialpartnern dazu Empfehlungen und Instrumente entwickelt und Betriebe durch Beratung und Überwachung in die Lage versetzt worden, die für sie adäquaten Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen.
Da sowohl Unter- als auch Überforderderung die Gesundheit gefährde, könne es nicht das Ziel einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit sein, Belastungen grundsätzlich zu reduzieren. Vielmehr komme es darauf an, diese optimal an die Bedürfnisse und Ressourcen der einzelnen Beschäftigten anzupassen. Die Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt sieht die Bundesregierung in Zusammenhang mit vielen neuzeitlichen Entwicklungen: den Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft, die allgegenwärtige Verwendung moderner Kommunikationstechnologien, die zunehmende Eigenverantwortung und fortlaufende Beschleunigung von Arbeitsprozessen bei steigender Komplexität der Aufgaben sowie die Ausbreitung beruflicher Unsicherheit.
Bundespsychotherapeutenkammer sieht Handlungsbedarf
„Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung müssen künftig stärker auf psychische Belastungen am Arbeitsplatz fokussieren“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Hier besteht in vielen Betrieben Nachholbedarf. Je kleiner die Betriebe sind, desto seltener finden psychische Belastungen Beachtung in der Gefährdungsbeurteilung.“ Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit Sitz in Berlin vertritt auf Bundesebene die Interessen von rund 47.000 Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage lesen sie hier.
Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)