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"Anti-Stress Verordnung" laut Regierung keine Notwendigkeit

Kleine Anfrage zu psychischen Belastungen
„Anti-Stress-Verordnung“ nicht in Sicht

„Anti-Stress-Verordnung“ nicht in Sicht
Viele Arbeitnehmer leiden unter Stress. Foto: © DDRockstar - stock.adobe.com

Um Gesund­heit­srisiken durch psy­chis­che Belas­tun­gen zu begeg­nen, reicht nach Ansicht der Bun­desregierung das bish­erige Instru­men­tar­i­um aus. Eine „Anti-Stress-Verord­nung“, wie sie unter anderem von den Gew­erkschaften gefordert wird, sei nicht notwendig. Dies geht laut Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer aus ein­er Antwort der Bun­desregierung auf eine Kleine Anfrage der Frak­tion Die Linke hervor.

Hauptinstrument Psychische Gefährdungsbeurteilung

In ihrem Antwortschreiben kommt die Bun­desregierung zu dem Schluss, dass Betriebe und Beschäftigte schon heute dazu befähigt wer­den kön­nen, das vorhan­dene Arbeitss­chutzin­stru­men­tar­i­um – ins­beson­dere die Gefährdungs­beurteilung – zu nutzen, um Gesund­heit­srisiken durch psy­chis­che Belas­tun­gen frühzeit­ig zu erken­nen und vorzubeu­gen. Im Rah­men der Gemein­samen Arbeitss­chutzs­trate­gie (GDA) seien in Zusam­me­nar­beit mit­den  Län­dern, Unfal­lver­sicherungsträgern und Sozial­part­nern dazu Empfehlun­gen und Instru­mente entwick­elt und Betriebe durch Beratung und Überwachung in die Lage ver­set­zt wor­den, die für sie adäquat­en Arbeitss­chutz­maß­nah­men durchzuführen.

Da sowohl Unter- als auch Über­forderderung die Gesund­heit gefährde, könne es nicht das Ziel ein­er men­schen­gerecht­en Gestal­tung der Arbeit sein, Belas­tun­gen grund­sät­zlich zu reduzieren. Vielmehr komme es darauf an, diese opti­mal an die Bedürfnisse und Ressourcen der einzel­nen Beschäftigten anzu­passen. Die Zunahme psy­chis­ch­er Belas­tun­gen in der Arbeitswelt sieht die Bun­desregierung in Zusam­men­hang mit vie­len neuzeitlichen Entwick­lun­gen: den Wan­del von der Indus­trie- zur Dien­stleis­tungs­ge­sellschaft, die all­ge­gen­wär­tige Ver­wen­dung mod­ern­er Kom­mu­nika­tion­stech­nolo­gien, die zunehmende Eigen­ver­ant­wor­tung und fort­laufende Beschle­u­ni­gung von Arbeit­sprozessen bei steigen­der Kom­plex­ität der Auf­gaben sowie die Aus­bre­itung beru­flich­er Unsicherheit.

Bundespsychotherapeutenkammer sieht Handlungsbedarf

„Arbeitss­chutz und Gesund­heits­förderung müssen kün­ftig stärk­er auf psy­chis­che Belas­tun­gen am Arbeit­splatz fokussieren“, stellt Dr. Diet­rich Munz, Präsi­dent der Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer, fest. „Hier beste­ht in vie­len Betrieben Nach­holbe­darf. Je klein­er die Betriebe sind, desto sel­tener find­en psy­chis­che Belas­tun­gen Beach­tung in der Gefährdungs­beurteilung.“ Die Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer (BPtK) mit Sitz in Berlin ver­tritt auf Bun­de­sebene die Inter­essen von rund 47.000 Psy­chol­o­gis­chen Psy­chother­a­peuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Die voll­ständi­ge Antwort der Bun­desregierung auf die Kleine Anfrage lesen sie hier.

Pressemit­teilung der Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer (BPtK)

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