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BG BAU fördert Schutzhelme mit Kinnriemen

Schutz vor Kopfverletzungen
BG BAU fördert Schutzhelme mit Kinnriemen

BG BAU fördert Schutzhelme mit Kinnriemen
Schutzhelme mit Kinnriemen bieten mehr Schutz vor Kopfverletzungen. Foto: obs/BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Mirko Bartels

Immer wieder tra­gen Beschäftigte bei Arbeit­sun­fällen schwere oder sog­ar tödliche Kopfver­let­zun­gen davon, obwohl sie mit Schutzhel­men aus­ges­tat­tet sind. Denn oft sitzen die Helme nicht an der vorge­se­henen Stelle, weil sie ver­rutscht oder bei einem Sturz abge­fall­en sind. „Deshalb fördern wir mit unseren Arbeitss­chutzprämien Helme mit Vier-Punkt-Kin­nriemen. Dadurch kön­nen die Unfall­fol­gen erhe­blich ver­min­dert wer­den”, sagte Bern­hard Arenz, Leit­er der Haupt­abteilung Präven­tion der Beruf­sgenossen­schaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Schon ein kleines Werkzeug von 300 Gramm erre­icht durch die Geschwindigkeit beim Fall aus zehn Metern Höhe die gle­iche Auf­pral­len­ergie wie ein 15 Kilo-Brock­en aus ein­er Höhe von 20 Zen­time­tern. „Deshalb ist die Arbeit auf der Baustelle ohne Schutzhelm leicht­fer­tig und hat oft tragis­che Fol­gen”, betonte Arenz.

Schutzhelme gehören auf den Kopf

Zudem entste­hen zusät­zliche Gefahren für den Kopf, wenn Beruf­stätige ihre Helme ver­lieren, weil sie etwa in gebeugter Hal­tung arbeit­en und so ihren Schutz gegen Stöße oder fal­l­ende Objek­te ver­lieren. Eine weit­ere Unfal­lur­sache entste­ht, wenn der Helm beim Stolpern oder Rutschen abfällt und die Betrof­fe­nen mit ihrem Kopf beim Fall­en oder beim Auf­prall auf dem Boden anschlagen.

Cir­ca 6.500 Arbeit­sun­fälle mit Kopfver­let­zun­gen 2017

Ein Blick auf die Zahlen unter­stre­icht solche Risiken. So verze­ich­nete die BG BAU im Jahr 2017 fast 6.500 Arbeit­sun­fälle mit Kopfver­let­zun­gen. Außer­dem geht die BG BAU von ein­er hohen Dunkelz­if­fer kleiner­er Unfälle aus, die nicht meldepflichtig sind, weil sie nicht zu Aus­fal­lzeit­en führen.

Viele Unfälle wären glimpflich­er aus­ge­gan­gen, wenn die Betr­e­f­fend­en einen Schutzhelm mit geschlossen­em Kin­nriemen getra­gen hät­ten. „Die von der BG BAU geförderten Helme haben einen Vier-Punkt-Kin­nriemen, bieten einen erhöht­en Tragekom­fort und bleiben im Falle eines Fall­es dort, wo sie hinge­hören – auf dem Kopf”, erk­lärte Arenz.

Helme müssen für Baustellenarbeit geeignet sein

Allerd­ings erfülle ein ein­fach­er Berg­steiger­helm nicht die für Baustellen notweni­gen Anforderun­gen. Vielmehr müsse darauf geachtet wer­den, dass die einge­set­zten Helme für die Baustel­lenar­beit geeignet sind. Das heißt, sie müssen nach der Norm für Indus­tri­eschutzhelme EN 397 gefer­tigt sein.

Die Anschaf­fung geeigneter Helme fördert die BG BAU für gewerbliche Mit­glied­sun­ternehmen durch ihre Arbeitsschutzprämien.

Infos dazu gibt es unter www.bgbau.de/praemien. Anfra­gen kön­nen Inter­essierte per E‑Mail arbeitsschutzpraemien@bgbau.de oder per Tele­fon unter 0231 5431–1007 stellen.

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