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Optische Strahlung am Arbeitsplatz korrekt messen

BAuA-Handlungshilfe
Optische Strahlung am Arbeitsplatz korrekt messen

Optische Strahlung am Arbeitsplatz korrekt messen
Foto: © industrieblick - stock.adobe.com

Eine voll­ständi­ge Gefährdungs­beurteilung berück­sichtigt auch inko­härente optis­che Strahlung. Diese kann von ver­schieden­sten Quellen wie beispiel­sweise Leucht­mit­teln, Heizs­trahlern, Dis­plays oder Licht­bö­gen aus­ge­hen. In vie­len Fällen erübrigt sich das Messen optis­ch­er Strahlung, weil die Expo­si­tions­dat­en ander­weit­ig beispiel­sweise über Her­steller­dat­en ermit­telt wer­den kön­nen. In den anderen Fällen erweist sich die Mes­sung als knif­fe­lige Angele­gen­heit, da die zu wäh­lende Messstrate­gie von vie­len Fak­toren abhängt. Die neue Hand­lung­shil­fe baua: Prax­is „Mes­sung optis­ch­er Strahlung am Arbeit­splatz” der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA)  hil­ft hier weiter.

Kün­stliche optis­che Strahlung kann die Gesund­heit der Beschäftigten am Arbeit­splatz gefährden. Ins­beson­dere Strahlung aus dem ultra­vi­o­let­ten, blauem oder infrarotem Bere­ich kann je nach Bestrahlungsstärke und Ein­wirkzeit Augen und Haut schädi­gen. Darum gehört eine Beurteilung aller optis­chen Strahlungsquellen zu ein­er voll­ständi­gen Gefährdungsbeurteilung.

Optische Strahlungsquellen in der Gefährdungsbeurteilung

Dazu müssen zunächst alle Strahlungsquellen im Betrieb erfasst wer­den. Ein Ergeb­nis dieser Erhe­bung kann sein, dass nur bes­timmte Spek­tren gemessen wer­den müssen oder die Belas­tung so ger­ing ist, dass keine weit­eren Mes­sun­gen erforder­lich sind, wie bei den soge­nan­nten triv­ialen Strahlungsquellen (z.B. Straßen­beleuch­tun­gen, Bild­schirme, UVA-Insek­ten­fall­en, fotografis­che Blit­zlichter). Die Broschüre ver­weist auf eine entsprechende Liste.

Expositionsgrenzwerte bestimmen

Da die schädi­gende Wirkung optis­ch­er Strahlung auf Augen und Haut von der Wellen­länge abhängt, gel­ten unter­schiedliche Expo­si­tion­s­gren­zw­erte. Sie müssen indi­vidu­ell je nach Strahlungsquelle und Arbeit­splatzsi­t­u­a­tion bes­timmt wer­den. Diesen Arbeitss­chritt erle­ichtert ein Excel-Tool der BAuA, das die Broschüre vorstellt.

Messung planen

Anschließend geht die baua: Prax­is auf die Pla­nung der Mes­sung ein. Hier unter­schei­den sich die Mess­geräte zur Bes­tim­mung der inko­härenten optis­chen Strahlung nach der Mess­meth­ode. Dabei zeigt die Hand­lung­shil­fe Wege zu aus­sage­fähi­gen und kor­rek­ten Messergeb­nis­sen auf. Zudem ist die Doku­men­ta­tion der Mes­sung wichtig, um den Weg zu den Messergeb­nis­sen genau nachvol­lziehen und repro­duzieren zu können.

Die baua: Prax­is “Mes­sung optis­ch­er Strahlung am Arbeit­splatz” gibt es online unter www.baua.de/dok/8851716.

Eine gedruck­te Fas­sung kann über den Web­shop der BAuA bezo­gen werden.

https://www.baua.de

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