Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt auch inkohärente optische Strahlung. Diese kann von verschiedensten Quellen wie beispielsweise Leuchtmitteln, Heizstrahlern, Displays oder Lichtbögen ausgehen. In vielen Fällen erübrigt sich das Messen optischer Strahlung, weil die Expositionsdaten anderweitig beispielsweise über Herstellerdaten ermittelt werden können. In den anderen Fällen erweist sich die Messung als kniffelige Angelegenheit, da die zu wählende Messstrategie von vielen Faktoren abhängt. Die neue Handlungshilfe baua: Praxis „Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz” der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hilft hier weiter.
Künstliche optische Strahlung kann die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz gefährden. Insbesondere Strahlung aus dem ultravioletten, blauem oder infrarotem Bereich kann je nach Bestrahlungsstärke und Einwirkzeit Augen und Haut schädigen. Darum gehört eine Beurteilung aller optischen Strahlungsquellen zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung.
Optische Strahlungsquellen in der Gefährdungsbeurteilung
Dazu müssen zunächst alle Strahlungsquellen im Betrieb erfasst werden. Ein Ergebnis dieser Erhebung kann sein, dass nur bestimmte Spektren gemessen werden müssen oder die Belastung so gering ist, dass keine weiteren Messungen erforderlich sind, wie bei den sogenannten trivialen Strahlungsquellen (z.B. Straßenbeleuchtungen, Bildschirme, UVA-Insektenfallen, fotografische Blitzlichter). Die Broschüre verweist auf eine entsprechende Liste.
Expositionsgrenzwerte bestimmen
Da die schädigende Wirkung optischer Strahlung auf Augen und Haut von der Wellenlänge abhängt, gelten unterschiedliche Expositionsgrenzwerte. Sie müssen individuell je nach Strahlungsquelle und Arbeitsplatzsituation bestimmt werden. Diesen Arbeitsschritt erleichtert ein Excel-Tool der BAuA, das die Broschüre vorstellt.
Messung planen
Anschließend geht die baua: Praxis auf die Planung der Messung ein. Hier unterscheiden sich die Messgeräte zur Bestimmung der inkohärenten optischen Strahlung nach der Messmethode. Dabei zeigt die Handlungshilfe Wege zu aussagefähigen und korrekten Messergebnissen auf. Zudem ist die Dokumentation der Messung wichtig, um den Weg zu den Messergebnissen genau nachvollziehen und reproduzieren zu können.
Die baua: Praxis “Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz” gibt es online unter www.baua.de/dok/8851716.
Eine gedruckte Fassung kann über den Webshop der BAuA bezogen werden.