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In Coronazeiten: Auf die Trinkwasser-Installation achten

In Coronazeiten: Auf die Trinkwasser-Installation achten
Wenn Gebäude lange Zeit leer stehen

Wenn Gebäude lange Zeit leer stehen
Damit die Trinkwasser-Installationen nicht verkeimen, ist einiges zu beachten. Foto: © TOPIC - stock.adobe.com
Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

Aktuell lassen zahlre­iche Fir­men ihre Mitar­beit­er zu Hause arbeit­en; viele Betriebe sind sog­ar kom­plett geschlossen. Die Folge: Etliche Gebäude ste­hen leer. Dadurch entste­ht ein neues Risiko, näm­lich eine Stag­na­tion des Trinkwassers. Dieser Zus­tand führt zu ein­er Ver­mehrung von Keimen in der Installation.

Wass­er ist nur von guter Qual­ität, wenn es frisch ist. Denn wie alle Lebens­mit­tel verdirbt es, wenn es zu lange ste­ht – „zu lange“ bedeutet, dass dies bei Wass­er schon nach drei Tagen der Fall sein kann. Die Richtlin­ie VDI 6023 legt deswe­gen exakt fest, dass sämtlich­es in ein­er Trinkwass­er-Instal­la­tion enthal­tene Wass­er nach spätestens 72 Stun­den aus­ge­tauscht sein muss. Dies geht nur, wenn man richtig plant.

Es gilt der Grund­satz: So groß wie nötig, und so klein wie möglich. Sind beispiel­sweise die Leitungs­durchmess­er zu klein bemessen, kommt es zu Druck­abfällen, wenn mehrere Ent­nah­men gle­ichzeit­ig stat­tfind­en. Sind die Leitun­gen hinge­gen „zu dick“, enthal­ten sie mehr Wass­er als bes­tim­mungs­gemäß ent­nom­men wird. Als Kon­se­quenz stag­niert das Trinkwasser.

Die bestimmungsgemäße Nutzung lässt sich simulieren

Immo­bilien­be­treiber soll­ten ihre Trinkwass­er-Instal­la­tio­nen fachgerecht stil­l­le­gen oder die bes­tim­mungs­gemäße Nutzung simulieren. Die Sim­u­la­tion kann beispiel­sweise durch organ­isatorische Maß­nah­men geschehen: Der Haustech­niker bege­ht das Gebäude und sorgt für eine hin­re­ichende Wasser­ent­nahme. Dabei sollte er nicht nur jede einzelne Ent­nahmestelle öff­nen, um Stag­na­tion­swass­er abfließen zu lassen, son­dern möglichst die in der Pla­nung angenomme­nen Gle­ichzeit­igkeit­en beachten.

Das bedeutet, es sind mehrere Ent­nahmestellen gle­ichzeit­ig zu öff­nen. Einen voll­ständi­gen Spülplan zu erstellen und die Spülun­gen kon­se­quent durchzuführen ist allerd­ings keine triv­iale Auf­gabe. Alter­na­tive dazu ist der Ein­bau von automa­tis­chen Spülar­ma­turen, die zeit­ges­teuert die Wasser­ent­nah­men auslösen.

Die wesentlichen Aspekte der Trinkwasserhygiene

Die sachgerechte Außer­be­trieb­nahme ein­er Trinkwass­er-Instal­la­tion im Fall ein­er Schließung eines Gebäudes beschreibt auch der Deutsche Vere­in der qual­i­fizierten Sachver­ständi­gen für Trinkwasser­hy­giene (DVQST). Als Basis dient sowohl die Richtlin­ie VDI/DVGW 6023 als auch der Entwurf VDI 3810 Blatt 2:

  • Dauert die Nicht­nutzung nicht länger als sieben Tage, genügt eine gründliche Spülung (min­destens fünf Minuten lang mehrere Ent­nahmestellen öffnen).
  • Ist eine Schließung für mehr als sieben Tage abse­hbar, sollte die Absper­rein­rich­tung geschlossen werden.
  • Bei Wieder­in­be­trieb­nahme nach max­i­mal vier Wochen muss nach dem Öff­nen der Absper­rein­rich­tung nach dem Arbeits­blatt DVGW W 557 gespült wer­den.
  • Nach ein­er Stil­l­le­gung für mehr als vier Wochen sind zusät­zlich zu den Spül­maß­nah­men mikro­bi­ol­o­gis­che Unter­suchun­gen erforderlich.
  • Bei ein­er Stil­l­le­gung von mehr als sechs Monat­en ist die Trinkwass­er-Instal­la­tion fachgerecht vom Netz des Wasserver­sorg­ers zu trennen.

Näheres ist den genan­nten Richtlin­ien zu entnehmen. 

Autoren: Thomas Woll­stein, Frank Magdans

Fach­lich­er Ansprech­part­ner
Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik
E‑Mail-Adresse: wollstein@vdi.de

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