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Wartung und Reparatur von Maschinen, sichere Instandhaltung

Tipps für die sichere Instandhaltung
Wartung und Reparatur von Maschinen

Wartung und Reparatur von Maschinen
Foto: © TMLsPhotoG - stock.adobe.com

Immer wieder kommt es bei der Instand­hal­tung von Maschi­nen zu tödlichen Unfällen in Betrieben. Zu den Unfal­lur­sachen gehören Zeit­druck, fehlende Kom­mu­nika­tion oder unzure­ichende Hil­fs- und Arbeitsmit­tel. Während die Beschäftigten, beispiel­sweise in der Pro­duk­tion, bei der Arbeit mit Maschi­nen durch tech­nis­che Maß­nah­men wie tren­nende Schutzein­rich­tun­gen geschützt sind, ist es bei der Instand­hal­tung häu­fig notwendig, hin­ter der­ar­tige Schutzein­rich­tun­gen zu treten. Für alle Sit­u­a­tio­nen gilt: Die Gefährdungs­beurteilung ist ein ele­mentar­er Bestandteil des Arbeitss­chutzes. Worauf es dabei ankommt, erk­lärt Andreas Köster, Fachref­er­ent bei der Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all (BGHM).

Ob geplanter Stillstand oder Störungsfall – Vorbereitung schützt

Geplante Instand­hal­tungs­maß­nah­men wer­den in der Regel durchge­führt, wenn am wenig­sten Pro­duk­tion­saus­fall durch den Anla­gen­still­stand entste­ht: am Woch­enende oder in der Nacht. Eine Störung, also ein unge­planter Anla­gen­still­stand, liegt meist während der Pro­duk­tion­szeit­en vor und muss in der Regel unter großem Zeit­druck beseit­igt werden.

„Für diese kom­plex­en Tätigkeit­en, die oft nicht vorherge­se­hen wer­den kön­nen, eine Gefährdungs­beurteilung zu erstellen, ist nicht ein­fach“, sagt BGHM-Experte Andreas Köster. Als Grund­lage hil­ft es, sichere Arbeitsver­fahren für den Störungs­fall festzule­gen und die Beschäftigten darin zu schulen. Eben­falls denkbar ist es, für die wichtig­sten Maschi­nen Störungsszenar­ien zu entwick­eln, in ein­er Gefährdungs­beurteilung zu behan­deln und anschließend zu üben.

Instand­hal­tungsar­beit­en wer­den zudem sicher­er, wenn gewisse Grund­la­gen für sichere und gesunde Arbeit im Betrieb selb­stver­ständlich sind. Auch die Ein­führung von Sicher­heitscheck­lis­ten trägt dazu bei. Sie sind hil­fre­ich, um Beschäftigte für Gefahren­si­t­u­a­tio­nen zu sen­si­bil­isieren und in ein­er sicher­heits­be­wussten Arbeitsweise zu bestärken. Sie unter­stützen dabei, gefährliche Sit­u­a­tio­nen zu analysieren und notwendi­ge Maß­nah­men für die Sicher­heit zu definieren. Die Durch­führung ein­er Gefährdungs­beurteilung erset­zen sie jedoch nicht.

Gefährdungsbeurteilung für präventive Instandhaltung

Am sich­er­sten ist es natür­lich, wenn es erst gar nicht zu unge­planten Aus­fällen kommt. Dies ist mit ein­er präven­tiv­en Instand­hal­tung möglich. Bei der Erstel­lung von Gefährdungs­beurteilun­gen für diese geplanten Maß­nah­men kön­nen Ver­ant­wortliche auf Infor­ma­tio­nen zurück­greifen, die sie aus Wartungsplä­nen oder der Betriebs- oder Wartungsan­leitung des Her­stellers ent­nehmen. BGHM-Fach­mann Andreas Köster sagt: „Auch der Aus­tausch mit den Beschäftigten, die regelmäßig mit der Mas­chine arbeit­en, ist in der Regel hil­fre­ich. Sie ken­nen die poten­ziellen Gefahren und die Beson­der­heit­en der Anlage meist sehr gut.“

Sicher arbeiten mit STOP-Prinzip und 4‑Rang-Methode

In jed­er Gefährdungs­beurteilung müssen auf Basis der erkan­nten Gefährdun­gen entsprechende Schutz­maß­nah­men fest­gelegt wer­den. Bei der Auswahl dieser Maß­nah­men sollte immer auf die Wirk­samkeit geachtet wer­den, deren Rei­hen­folge sich mit dem Begriff STOP – Sub­sti­tu­tion, tech­nis­che Maß­nah­men, organ­isatorische Maß­nah­men, per­so­n­en­be­zo­gene Maß­nah­men – gut merken lässt: Tech­nis­che Schutz­maß­nah­men sind beispiel­sweise vor organ­isatorischen anzuwen­den. Per­sön­liche Schutz­maß­nah­men wie etwa Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung soll­ten das let­zte Mit­tel der Wahl sein.

Eine wirk­same Strate­gie, um Gefahren durch laufende Maschi­nen und Anla­gen zu min­imieren, ist die 4‑Rang-Meth­ode, die die BGHM in ein­er Pub­lika­tion aus der Rei­he „Arbeitss­chutz Kom­pakt“ über­sichtlich beschreibt. Sie definiert vier Schutzstufen. Mit den Rangstufen steigt das Unfall­risiko. Während in Rang 1 die Mas­chine abgeschal­tet sowie gegen Wiedere­in­schal­ten gesichert wird und poten­ziell gefährliche Resten­ergien abge­baut wer­den, bein­hal­tet Rang 2 Sicher­heits­maß­nah­men für den Fall, dass die Mas­chine für die Störungssuche laufen muss. Dazu zählt die Ver­wen­dung von Schutzein­rich­tun­gen wie Sicht­fen­ster und Lichtschranken.

Wenn eine solche Störungssuche aus der Ent­fer­nung keinen Erfolg ver­spricht, tritt Rang 3 in Kraft: Dieser bein­hal­tet zusät­zliche Maß­nah­men, die entwed­er das Ein­greifen in die Gefahrstelle ent­behrlich machen, das zufäl­lige Erre­ichen benach­barter Gefahrstellen erschw­eren, die Geschwindigkeit­en her­ab­set­zen oder das schnelle Stillset­zen ermöglichen. Ein Beispiel ist die Nutzung eines Zus­timm­tasters, über den der Beschäftigte dem Weit­er­laufen der Mas­chine durch Gedrück­thal­ten aktiv zus­timmt. Ist Let­zteres nicht möglich, wird Rang 4 aktiviert, der auf beson­deren Schutz­maß­nah­men basiert: Hier­bei wird die Sicher­heit unter anderem durch Sicherungsposten sowie speziell geschultes, erfahrenes Per­son­al gewährleis­tet. Dieser Rang wird nur in absoluten Aus­nah­me­fällen ange­wandt. Grund­sät­zlich sollte immer der sich­er­ste mögliche Rang gewählt werden.

Zum The­ma Instand­hal­tung bietet die BGHM ver­schiedene Mate­ri­alien an, zum Beispiel die DGUV-Infor­ma­tion 209–015 „Instand­hal­tung – sich­er und prax­is­gerecht durch­führen“, die DGUV-Infor­ma­tion 209–070 „Sicher­heit bei der Hydraulik-Instand­hal­tung“, die Arbeitss­chutz Kom­pakt Nr. 131 sowie ver­schiedene Sem­i­nare. Sie find­en dies unter bghm.de, Web­code 3603.

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