Startseite » Allgemein »

Das Wichtigste zu FFP2-Masken, Qualität, Tragedauer, Zertifikate

Hohe Qualität erkennen
Das Wichtigste zu FFP2-Masken

Das Wichtigste zu FFP2-Masken
Foto: © Marvelia - stock.adobe.com

FFP2-Maskenpflicht in Bay­ern, anhal­tend hohe Infek­tion­szahlen und neue Virus­mu­ta­tio­nen: Hochw­er­tige FFP2-Masken wer­den nun immer wichtiger, denn sie schützen sowohl die Trägerin­nen und Träger selb­st als auch deren Mit­men­schen. Der TÜV-Ver­band gibt einen Überblick über Nutzung, Qual­ität und Sicher­heit von FFP2-Masken.

„Die par­tikelfil­tri­eren­den Halb­masken FFP2/FFP3 nach der europäis­chen Norm DIN EN 149 bieten mehr Schutz vor ein­er Virusüber­tra­gung als herkömm­liche Mund-Nasen-Bedeck­un­gen oder soge­nan­nte OP-Masken nach DIN EN 14683“, sagt André Siegl, Experte für Arbeits- und Gesund­heitss­chutz beim TÜV-Ver­band (VdTÜV). „Durch Mate­r­i­al und Pass­form fil­tern FFP2-Masken kleinere und mehr Par­tikel aus der Luft und kön­nen bis zu 94 Prozent der Aerosole fil­tern. Für den max­i­malen Schutz sind ein opti­maler Sitz und die richtige Pass­form sehr wichtig.“ Außer­dem soll­ten Ver­brauch­er beim Kauf ein­er FFP2-Maske auf deren gültige Zer­ti­fizierung und Mate­ri­alqual­ität acht­en. Siegl: „Man­gel­hafte oder gefälschte Masken sind rein optisch nicht leicht zu erken­nen. Geruch und Fes­tigkeit des Mate­ri­als kön­nen jedoch erste Auf­schlüsse über die Eig­nung geben.“ Auch dem Pro­dukt beige­fügte Her­stellerbescheini­gun­gen und Abbil­dun­gen von Zer­ti­fikat­en soll­ten bere­its auf den ersten Blick ver­trauenswürdig und schlüs­sig sein.

Modelle verschiedener Hersteller testen und optimale Passform finden

Je nach Her­steller kön­nen die Masken­mod­elle unter­schiedlich gut passen. „Ver­brauch­er soll­ten Masken­mod­elle unter­schiedlich­er Anbi­eter testen und so her­aus­find­en, welch­es Mod­ell am besten passt“, sagt Siegl. Auch wenn für FFP2-Masken keine stan­dar­d­isierten Größen fest­gelegt sind, bieten einige Her­steller unter­schiedliche Größen an, so auch spezielle Mod­elle für Kinder. „Wenn die Maske am Nasen­rück­en, den Wan­gen und Kinn gle­ich­mäßig eng anliegt, aber ohne stark zu zwick­en oder zu drück­en, und keine Luft durch Öff­nun­gen ein­strömt, ist ein ide­al­er Schutz gegeben“, erk­lärt Siegl. „Die Atem­luft wird dann beim Ein- und Ausat­men gefiltert. Die Träger spüren dann einen höheren Atemwider­stand. Das Ausat­men erzeugt einen spür­baren Über­druck in der Maske.“ Wenn die Luft jedoch über den Dich­tungsrand an Wange, Kinn und Nase entwe­icht, sollte der Sitz kor­rigiert wer­den oder ein anderes Mod­ell gewählt wer­den, da die Maske dann keinen opti­malen Schutz bietet.

Auf die maximale Tragedauer achten und Maske regelmäßig wechseln

Bei kör­per­lich­er Belas­tung kann der erhöhte Atemwider­stand prob­lema­tisch sein. Im beru­flichen Umfeld ist daher eine max­i­male Tragedauer von zwei Stun­den für FFP2-Masken mit Ven­til und 75 Minuten für FFP2-Masken ohne Ven­til vorgeschrieben, um den Arbeitss­chutz zu gewährleis­ten. Nach dieser Zeit sollte die Maske für 30 Minuten abgelegt wer­den. „Das Ven­til erle­ichtert Trägern von FFP2-Masken zwar das Atmen, die Maske schützt dann allerd­ings nur sie selb­st“, sagt Siegl. „Für Besuche in Alters- oder Pflege­heimen und in Gegen­wart von Risikopa­tien­ten sind die FFP2-Masken mit Ven­til daher nicht geeignet.“ Bei FFP2-Masken han­delt es sich um Ein­weg­pro­duk­te. Als Schutzaus­rüs­tung für die Arbeit­sumge­bung sind sie aus­gelegt für eine Acht-Stun­den-Schicht. Für den pri­vat­en Bere­ich im All­t­ag kann die Maske allerd­ings auch öfter benutzt wer­den, etwa für den Einkauf oder die Fahrt zur Arbeit mit dem öffentlichen Nahverkehr. Zwis­chen­durch sollte die Maske trock­en gelagert und, wenn sie ver­schmutzt oder beschädigt ist, sofort aus­ge­tauscht wer­den. „Von ein­er Reini­gung im Back­ofen kann ich nur abrat­en“, sagt Siegl. „Die Masken beste­hen häu­fig aus hitzeempfind­liche Fasern, die den hohen Tem­per­a­turen im Back­ofen nicht stand­hal­ten. Eine Reini­gung im Back­ofen senkt also das Schutzniveau und die freige­set­zten Schad­stoffe sind ungesund.“

Gefälschte Schutzmasken in Umlauf

In Europa wer­den par­tikelfil­tri­erende Halb­masken nach der Norm DIN EN 149 geprüft und stim­men somit mit der EU-Verord­nung 2016/425 für per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA-Verord­nung) übere­in. Die von den Akkred­i­tierungs- und Noti­fizierungs­be­hör­den der EU-Mit­gliedsstaat­en zuge­lasse­nen Prüfla­bore unter­suchen unter anderem Mate­r­i­al, Ver­pack­ung, Fil­ter­wirkung und die Dichtigkeit der Masken und zer­ti­fizieren diese bei bestanden­er Prü­fung. Die Zer­ti­fizierung des Pro­duk­ts erfol­gt durch noti­fizierte Stellen. Dies sind neu­trale Prü­for­gan­i­sa­tio­nen, die unab­hängig von den Her­stellerangaben zuver­läs­sige Aus­sagen zu Qual­ität und Sicher­heit von Pro­duk­ten, tech­nis­chen Anla­gen und Dien­stleis­tun­gen machen. „In den ver­gan­genen Monat­en kamen wieder­holt fehler­hafte FFP2-Masken mit gefälscht­en Kennze­ich­nun­gen in Umlauf“, sagt Siegl. „Wenn die Fil­ter­leis­tung nicht den Anforderun­gen der Norm entspricht, kann das für den Träger unter Umstän­den dur­chaus gefährlich sein und eine Infek­tion zur Folge haben. Käufer soll­ten Wert auf eine zer­ti­fizierte Qual­ität leg­en und auf die kor­rek­te Kennze­ich­nung achten.“

Auf diese Angaben sollten Verbraucher achten

  • Mit dem CE-Kennze­ichen erk­lären die Her­steller, dass die Maske alle rechtlichen Anforderun­gen in der EU erfüllt.
  • Die darauf­fol­gende vier­stel­lige Num­mer gibt Rückschluss auf das Prüfin­sti­tut, das die Zer­ti­fizierung durchge­führt hat, z.B. 1008 für TÜV Rheinland.
  • Die Schutzk­lasse (FFP2) benen­nt die Fil­ter­leis­tung: bei FFP2-Masken min­destens 94 Prozent für Aerosole.
  • Die Europäis­che Norm DIN EN 149 wird mit Jahre­sangabe verse­hen. Für DIN EN 149 mit 2009-08 oder auch als EN 149:2001+A1:2009
  • Der Zusatz »NR« ste­ht für nicht wiederver­wend­bar (Englisch: Not Reusable), »R« für wiederver­wend­bar oder der Zusatz »D« für Dolomit­staubtest bestanden.
  • Zudem sollte auf der Maske ein Her­steller­name oder eine Marke abge­druckt sein. Die Her­stellerangabe mit der Anschrift sollte auch auf der Ver­pack­ung abge­bildet sein.
  • Beige­fügte Her­stellerbescheini­gun­gen und Abbil­dun­gen von Zer­ti­fikat­en soll­ten bere­its auf den ersten Blick ver­trauenswürdig und schlüs­sig sein.
  • Das Halt­barkeits­da­tum garantiert, bis wann die Fil­ter­leis­tung min­destens wirkt.

In der soge­nan­nten NAN­DO-Daten­bank auf der Web­site der EU-Kom­mis­sion kön­nen Nutzer über­prüfen, ob die Num­mer ein­er Prüf­stelle kor­rekt ist. Bei Fra­gen sind Händler grund­sät­zlich zur Auskun­ft verpflichtet. Käufer kön­nen sich daher an die Verkäufer der Maske wen­den, wenn sie Zweifel haben, ob eine FFP2-Maske den Nor­men entspricht. Eine weit­ere Infor­ma­tion­squelle für Pro­duk­trück­rufe, Pro­duk­t­war­nun­gen aber auch Unter­sa­gungsver­fü­gun­gen hat die Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz (BAuA) veröf­fentlicht. In der Liste „Gefährliche Pro­duk­te in Deutsch­land” sind alle bish­er ent­deck­ten man­gel­haften FFP2-Masken aufgelistet.

 

Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de