Im Zuge der Neuausrichtung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wurde 2015 die bis dato gültige Betriebssicherheitsverordnung aus dem Jahr 2002 ersetzt. Hierbei entwickelte sich die BetrSichV zu einer Prüfvorschrift und die GefStoffV zu einer Regelung der zur Verwendung kommenden Gefahrstoffe. Doch was heißt das für die Prüfung
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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