Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber die Überprüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Abschnitt 3 neu geregelt und die zur Prüfung befähigten Personen nach ihrem Aufgabengebiet und ihrem Wissens- und Kenntnisstand in drei Qualifikationsgruppen unterteilt. Doch wer darf nun was prüfen und welche
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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