Wer von einem Hund gebissen wird, wendet sich normalerweise an den Eigentümer des Tieres beziehungsweise dessen Versicherung, wenn es um Schadenersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei ist das nicht immer der richtige Gegner, wie ein aktuell vom Landgericht (LG) Ansbach entschiedener Fall verdeutlicht.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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