Die Anforderungen bei sicherheitsgerichteten Anlagen werden unter anderem von der Störfallverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, und dem Arbeitsschutzgesetz hergeleitet. Spätestens im Schadensfall muss der verwendete Stand der Technik und die Ableitung der funktionalen Risiken nachgewiesen werden. Zur Erreichung und Umsetzung des Schutzzieles rücken daher neben steigenden Anforderungen für die Fachplaner zunehmend auch
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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