Die neuen Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren sind am 23. August 2013 in Kraft getreten. Die von der Bundesregierung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat beschlossene Änderungsverordnung umfasst insbesondere auch Regelungen zum vorsorgenden Gesundheitsschutz.
Zweck der Verordnung ist der Schutz und die Vorsorge
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