In Betriebs‑, Montage- und anderen produktbegleitenden Anleitungen muss in den jeweiligen Amtssprachen der Länder vor Restgefährdungen gewarnt werden. Diese Warnpflicht ist im Produkthaftungsgesetz verankert und betrifft sowohl die Investitions- als auch die Konsumgüterindustrie. Klare Angaben zur Verwendung, Gestaltung und Platzierung entsprechender Signalwörter liefert die alles umfassende Norm ANSI Z535.6.
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