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Wissenschaftliche Abschlussarbeiten an der FH Kaiserslautern

Diplomstudiengang Sicherheitstechnik – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Wissenschaftliche Abschlussarbeiten an der FH Kaiserslautern

An der Tech­nis­chen Akademie Süd­west e.V. (TAS) – AN-Insti­tut von FH und TU Kaiser­slautern – sind seit 2004 mehr als 150 Experten auf dem Gebi­et der Arbeitssicher­heit mit dem akademis­chen Abschluss Diplom-Sicher­heitsin­ge­nieur (FH) ver­ab­schiedet wor­den. Der von Prof. Horst Rück­el geleit­ete Stu­di­en­gang wird mit Unter­stützung der Beruf­sgenossen­schaft der Bauwirtschaft in Karl­sruhe (BGBAU) – in Form von Dozen­ten, Prüfern und all­ge­meinem Experten­wis­sen – an der Fach­hochschule Kaiser­slautern in berufs­be­glei­t­en­der Form durchge­führt. In vier Semes­tern, in denen die Studieren­den ins­ge­samt neun Wochen am Stu­di­en­stan­dort Kaiser­slautern präsent sein müssen, erfahren sie alles rund um die The­men Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz in den Branchen Bau, Met­all und Elek­trotech­nik. Weit­ere Schw­er­punk­te sind Recht, Wirtschaft und ange­wandte Bautechnik.

Zusät­zlich kön­nen die Studieren­den zwis­chen den bei­den Wahlpflicht­fäch­ern Vor­beu­gen­der Brand­schutz (Zer­ti­fikat Brand­schutzbeauf­tragter nach VdS Richtlin­ie) und Man­age­ment wählen. Nicht zu kurz kommt auch die Ver­mit­tlung von Meth­o­d­enkom­pe­tenz, z.B. wie ver­halte ich mich bei Präsen­ta­tio­nen vor meinem Auftraggeber.
Im Fol­gen­den sind sechs Abstracts von aus­geze­ich­neten Diplo­mar­beit­en (in alpha­betis­ch­er Rei­hen­folge der Diplo­man­den) im Som­merse­mes­ter 2013 dargestellt*:
Marc Bal­der­mann
Auswahl eines vol­lkon­tinuier­lichen Schicht­sys­tems unter Berück­sich­ti­gung gesund­heitlich­er und sozialer Aspek­te der Mitarbeiter
Schichtar­beit hat in den ver­gan­genen Jahrzehn­ten zugenom­men und spielt im Wirtschaft­sleben eine immer größere Rolle. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die ange­wandten Schicht­sys­teme nach arbeitswis­senschaftlichem Stand geplant und in die Prax­is umge­set­zt wer­den, um die gesund­heitlichen und sozialen Auswirkun­gen der Mitar­beit­er so ger­ing wie möglich zu hal­ten. Wird die Belas­tung der Mitar­beit­er zu hoch, kann sich das z.B. im Kranken­stand des Betriebes wider­spiegeln. Die vor­liegende Diplo­mar­beit soll der Knap­sack Pow­er GmbH & Co. KG (KPG), Tochterun­ternehmen der Fir­ma Statkraft Mar­kets GmbH, dabei helfen, ein Schicht­sys­tem zur Sich­er­stel­lung des Betriebes eines beste­hen­den Kraftwerks und zusät­zlichen kom­binierten Gas- und Dampfkraftwerks am Stan­dort zu inte­gri­eren. Weit­er­hin soll die Diplo­mar­beit als Hand­lung­shil­fe bei der Gestal­tung des Schicht­sys­tems in den Gas- und Bio­massekraftwerken Emden und Lan­des­ber­gen dienen. Die Abgren­zung der Auswahl eines geeigneten vol­lkon­tinuier­lichen Schicht­sys­tems erfol­gte unter gesund­heitlichen und sozialen Aspek­ten der Mitar­beit­er. Hierzu wur­den wis­senschaftliche Erken­nt­nisse herange­zo­gen, um Schicht­sys­teme präven­tiv zu pla­nen und umzusetzen.
Markus Deutschen­baur
Sicher­heit­skonzept für Großver­anstal­tun­gen unter beson­der­er Berück­sich­ti­gung eines Feuer­wehrein­satzes mit Brand­bekämp­fung in ein­er ober­bay­erischen Mittelstadt
Bei „Großver­anstal­tun­gen“ wie dem Münch­en­er Okto­ber­fest oder einem Fußball­spiel zur Welt­meis­ter­schaft sind Sicher­heit­skonzepte entwed­er klar geregelt oder bere­its fest etabliert. Aber was ist mit ganz „gewöhn­lichen“ Ver­anstal­tun­gen in ein­er Mit­tel­stadt, welche auf­grund ihrer Dimen­sion hin­sichtlich der Anzahl der Akteure bzw. Besuch­er in Bezug auf die Örtlichkeit und Struk­tur der Gemeinde ähn­liche Dimen­sio­nen erre­ichen, jedoch rechtlich ganz anders geregelt sind?
Diese Diplo­mar­beit soll die rechtlichen Aspek­te beleucht­en um Rechtssicher­heit zu geben und Möglichkeit­en zu zeigen, wie man auch für Ver­anstal­tun­gen dieser Art und Größe ein Sicher­heit­skonzept umset­zen kann, welch­es allen Beteiligten und allen Inter­essen genügt und den­noch keinen uner­füll­baren Aufwand darstellt. Beson­dere Berück­sich­ti­gung soll dabei ein Feuer­wehrein­satz zur Brand­bekämp­fung find­en, wobei hier sowohl ein Verkauf­s­stand, als auch ein angren­zen­des Gebäude betrof­fen sein könnte.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Diplo­mar­beit bzw. die ganze Arbeit kann per email ange­fordert werden:
Uwe Dünkel
Lösungsansatz zur Entwick­lung eines branchen­be­zo­ge­nen Arbeitss­chutz­man­age­ments in Abgren­zung zur Betreiberver­ant­wor­tung im Facil­i­ty Management
Diese Diplo­mar­beit behan­delt die Verzah­nun­gen und Wech­sel­wirkun­gen zwis­chen Arbeitss­chutz ein­er­seits und den baulichen Sicher­heits­be­lan­gen (Stand­sicher­heit, Verkehrssicher­heit, Brand­schutz, tech­nis­che Anla­gen etc.) im Facil­i­ty Man­age­ment (FM) ander­er­seits. In der Prax­is kommt es immer wieder zu fol­gen­schw­eren Über­schnei­dun­gen zwis­chen dem Arbeitsstät­ten­recht hin­sichtlich der sicher­heit­stech­nis­chen Betreu­ung im Sinne des Arbeitssicher­heits­ge­set­zes und der Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflicht­en (z.B. Eigen­tümerpflicht­en). Dazu kom­men die Fol­gen der Dereg­ulierun­gen im Zuge europäis­ch­er Har­mon­isierun­gen und der his­torisch-kul­turell begrün­dete und zöger­liche Umgang deutsch­er Unternehmen mit ihren „unge­wohn­ten“ Frei­heit­en, selb­st fest­gelegte Schutzziele eigen­ver­ant­wortlich zu erre­ichen und dafür auch die Ver­ant­wor­tung zu übernehmen. Der inno­v­a­tive und ganzheitliche Lösungsansatz eines FM spez­i­fis­chen prozes­sori­en­tierten Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tems fasst sämtliche Sicher­heit­saspek­te rund um die Immo­bilie zusam­men und zeigt sin­nvolle Syn­ergien für bei­de Rechts­bere­iche auf.
Diese Arbeit wurde von der TAS für den GEFMA 2014 Förder­preis empfohlen.
Infor­ma­tio­nen zum Thema:
Heiko Faßbender/Holger Marohn
Hand­lungsempfehlung zur Gewährleis­tung von Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz beim Rück­bau von Gebäu­den, ins­beson­dere vorhan­den­er Asbest­be­las­tung – am Beispiel Trup­penübungsplatz Baumholder
In dieser Diplo­mar­beit wird eine Hand­lungsempfehlung für den Rück­bau der Unterkun­fts­ge­bäude dargestellt. Inhalt ist die Erar­beitung der rechtlichen Grund­lage und die Umset­zung in die einzel­nen Pla­nungsin­stru­mente. Da auf Grund der Nutzung der Gebäude nur von ein­er Gefährdung durch Gefahrstoffe aus ver­baut­en Baustof­fen aus­ge­gan­gen wer­den kann, liegt der Schw­er­punkt auf dem Gefahrstoff Asbest. Auf Grund­lage ein­er Analyse durch ein anerkan­ntes Insti­tut bzw. durch Auswer­tung der Bau­un­ter­la­gen sind die Gefahren­bere­iche fest­gestellt wor­den. Es han­delt sich hier um die Bere­iche Fas­sade, Dachein­deck­ung und die Flachdich­tun­gen an den Rohrleitun­gen. Auf Grund­lage dieses Ergeb­niss­es sind Arbeitsver­fahren, Anweisun­gen, die den gesund­heits- und Arbeitss­chutz beim Rück­bau gewährleis­ten sollen, erar­beit­et wor­den. Es han­delt sich hier um ein Bau­vorhaben auf Bun­de­sebene, das heißt, der Bauherr ist die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land. Die hier­aus resul­tieren­den Zuständigkeit­en wur­den ermit­telt und in den Instru­menten umgesetzt.
Ker­stin Neurieder
Imple­men­tierung von Sicher­heit­sauf­gaben in Forschungs­be­triebe unter beson­der­er Berück­sich­ti­gung des Arbeitss­chutzes am Beispiel eines Max-Planck-Instituts
Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz sind unverzicht­bare Ele­mente betrieblich­er Prozesse in Max-Planck- Insti­tuten, wenn es um den Wertschöp­fungs­fak­tor Men­sch in der Wis­sensar­beit der Grund­la­gen­forschung geht. Eine sichere, gesunde und leis­tungs­fördernde Umge­bung ist der Schlüs­sel zu erfol­gre­ich­er Forschung. Arbeitss­chutz muss und kann dazu einen erhe­blichen Beitrag leis­ten. Bis heute ist die Imple­men­tierung von Sicher­heit­sauf­gaben in Forschungsin­sti­tute unter beson­der­er Berück­sich­ti­gung des Arbeitss­chutzes in der Max-Planck- Gesellschaft trotz klar­er Kon­for­mität­san­forderun­gen ein sen­si­bles The­ma mit hohem Kon­flik­t­poten­zial. Struk­tur und Selb­stver­ständ­nis der Max-Planck-Gesellschaft ein­er­seits sowie Organ­i­sa­tion und Prozess­land­schaften ihrer weit­ge­hend autonomen Forschung­sein­rich­tun­gen ander­er­seits sind die wesentlichen Para­me­ter für Erfolg oder Mis­ser­folg im Arbeitss­chutz. Die beson­deren Her­aus­forderun­gen des charak­ter­is­tis­chen Arbeitssys­tems Forschung mit seinen sys­tem­be­d­ingten Eigen­heit­en und Schnittstellen bilden bei der Imple­men­tierung des Arbeitss­chutzes den zen­tralen Aspekt dieser Arbeit.
Wenn Sie an Einzel­heit­en der Arbeit inter­essiert sind, kön­nen Sie gerne Kon­takt mit Ker­stin Neurieder aufnehmen. Im Einzelfall kann die Arbeit mit bes­timmten Nutzung­sein­schränkun­gen zur Ver­fü­gung gestellt werden:
Dr. Peter Neurieder
Entwick­lung und Anwen­dung eines erweit­erten Konzepts der Risikokom­mu­nika­tion auf die Kom­mu­nika­tion von Arbeitss­chutzrisiken unter beson­der­er Berück­sich­ti­gung von sys­tem- und milieube­d­ingten Kulturunterschieden
Auf­bauend auf beste­hende Konzepte der Risikokom­mu­nika­tion und bekan­nten Kom­mu­nika­tion­san­forderun­gen des Arbeitss­chutzes wird der Bedarf für eine method­is­che Inte­gra­tion der Risikokom­mu­nika­tion in den Arbeitss­chutz abgeleit­et, wie er vor allem im Falle der betrieb- lichen Koex­is­tenz ver­schieden­er Kul­turen auftritt, die entwed­er aus Kul­tu­run­ter­schieden zwis­chen sozialen Sys­te­men oder aus berufs- und aus­bil­dungs­be­d­ingten Milieu-Unter­schieden resul­tieren. Als Beispiel hierzu dient die Imple­men­tierung des Arbeitss­chutzes im Forschungs­be­trieb der Max-Planck-Gesellschaft. Vorgestellt wird ein erweit­ertes und auf den Arbeitss­chutz anwend­bares Konzept der Risikokom­mu­nika­tion, welch­es mit­tels Regeln für einen antizipa­tiv­en und koop­er­a­tiv­en Diskurs über Arbeitss­chutzrisiken zu ein­er Win-/Win-Sit­u­a­tion für alle beteiligten sozialen Grup­pen führen kann.
Wenn Sie an Einzel­heit­en der Arbeit inter­essiert sind, kön­nen Sie gerne Kon­takt mit Dr. Peter Neurieder aufnehmen. Im Einzelfall kann die Arbeit mit bes­timmten Nutzung­sein­schränkun­gen zur Ver­fü­gung gestellt werden:
* Die meis­ten der Diplo­mar­beit­en haben vom jew­eili­gen Arbeit­ge­ber einen Sper­rver­merk und dür­fen daher nicht kom­plett veröf­fentlicht oder zur Ver­fü­gung gestellt werden.
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