Wenn die Sonne im Frühjahr die Pflanzenwelt wieder zum Leben erweckt, werden vielerorts die Gärten wieder auf Vordermann gebracht. Das kann aber auch ganz schön auf die Gesundheit gehen. Nicht nur Hände brauchen besonderen Schutz; Fehlhaltungen und einseitige Belastungen, die zu Schmerzen führen können, drohen beim Einsatz wenig ergonomischer Hilfsmittel. Hier einige Tipps, wie Sie gesund im Garten arbeiten.
Hände bei der Arbeit im Garten schützen
Bei der Gartenarbeit brauchen Hände besonderen Schutz, insbesondere vor Stich- und Schnittverletzungen sowie dem Auskühlen und Austrocknen. Darauf weist jetzt die Unfallkasse NRW hin.
Gartenhandschuhe sind ideal für Pflanzarbeiten, die Gefühl in den Fingern erfordern. Sie schützen vor Schnitten und Stichen, aber auch vor Kälte, Verätzungen, dem Eindringen von Viren oder Bakterien in die Haut sowie vor allergischen Reaktionen auf bestimmte Pflanzenstoffe oder Hölzer. Die meist gröberen Schutzhandschuhe für Handwerker sind deshalb für die Gartenarbeit nicht optimal.
Wer stachelige Stauden, etwa Rosen, oder Beerenbüsche im Garten hat, sollte zusätzlich ein Paar Schnittschutzhandschuhe mit längerem Schaft parat haben.
Fettreiche Hautschutzcreme zur Regeneration
Gestresste Haut zeigt zunächst trockene, juckende oder gerötete Stellen. Eine fettreiche Hautschutzcreme unterstützt die Regenation der Haut und vermeidet so Entzündungen oder Allergien. Bereits vor der Arbeit und bei längeren Arbeiten nach etwa zwei Stunden sollten die Hände eingecremt werden.
Rasenpflege ohne Rückenschmerzen
Rasenmähen zählt — zumindest bei größeren Rasenflächen — zu den besonders anstrengenden Arbeiten im Garten. Bei diesen Geräten sollte auf höhenverstellbare Holme geachtet werden, die eine aufrechte Körperhaltung beim Mähen ermöglichen. Ergonomisch geformte Griffe, die unterschiedliche Positionierungen der Hände erlauben, sorgen für eine gelenkschonende Handhabung. Alle Bedienelemente sollten gut erreichbar sein, und die Mäher sollten sich unkompliziert manövrieren lassen und möglichst leicht sein.
Rückenfreundliche Rasentrimmer zeichnen sich durch eine höhenverstellbare Teleskopstange, ergonomische Handgriffe und unkompliziert zu erreichende Bedienelemente aus. Optional erhältliche Stützräder, ein geringes Gewicht sowie ein drehbarer Rotorkopf erleichtern die Arbeit mit ihnen nochmals.
Beim Heckenschneiden auf den Rücken achten
Gerade „Über-Kopf-Arbeiten” wie das Schneiden mit schweren Heckenscheren belasten Rücken und Nacken und führen nicht selten zu schmerzhaften Verspannungen. Auch hier ist das – möglichst geringe – Gewicht des Geräts entscheidend. Modelle, die unterschiedliche Handhaltungen erlauben, verhindern einseitige Belastungen. Griffe aus rutschfestem Material sorgen für sicheres Arbeiten. Und auch bei den Heckenscheren sollten alle Bedienelemente in jeder Position gut zu erreichen.
Interessierte können sich an dem Gütesiegel „Geprüft & empfohlen” orientieren, dass die Aktion Gesunder Rücken für besonders rückenfreundliche Gartenwerkzeuge vergibt.
Die Aktion Gesunder Rücken gibt außerdem folgende Tipps zur Vermeidung von Verspannungen und Schmerzen:
- Nicht übertreiben: Gerade zu Beginn der Saison überschätzen einige ihre Kräfte und stürzen sich bis zur Erschöpfung in die Arbeit. Lassen Sie es ruhig angehen und gönnen Sie sich Pausen. Ihr Rücken wird es Ihnen danken.
- Auf’s Gewicht achten: Befüllen Sie Eimer mit Erde oder Grünschnitt nicht zu schwer. Nutzen Sie zum Transport eine Schubkarre und tragen Sie schwere Gegenstände so nah wie möglich am Körper. Das entlastet den Rücken.
- Richtig bücken: Wer beim Bücken in die Knie geht und den Rücken gerade hält, kann Rückenschmerzen vorbeugen.
- Auf die Haltung kommt es an: Achten Sie beim Gärtnern stets auf eine aufrechte Haltung. Eine dauerhaft gekrümmte Position ist einer der Hauptauslöser für Rückenbeschwerden.
Helfer bei der Gartenarbeit müssen unfallversichert sein
Gerade für Senioren ist die Gartenarbeit oft beschwerlich und unfallträchtig, weshalb viele ältere Menschen Hilfe in Anspruch nehmen. Die Unfallkasse NRW weist darauf hin, dass solche Helfer zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden müssen. Wer dies nicht tut, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
Die Versicherungspflicht greift schon, wenn ein Bekannter zweimal im Jahr die Hecke schert.
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist die Unfallkasse NRW (www.unfallkasse-nrw.de) der zuständige Unfallversicherungsträger, wenn die beschäftigte Person in einem Ziergarten tätig ist, dessen Größe nicht mehr als 2.500 qm beträgt.
Sollte der Garten größer sein beziehungsweise Erzeugnisse angebaut und weiterverkauft werden, ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (www.svlfg.de) zuständig.
Hilfen, die bis 450 Euro monatlich verdienen, sind bei der Minijob-Zentrale Knappschaft-Bahn-See (www.minijob-zentrale.de) anzumelden.