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Tag der Sicherheitsbeauftragten

Spezial Teil 1
Tag der Sicherheitsbeauftragten

Mehr als 700.000 Sicher­heits­beauf­tragte leis­ten in deutschen Betrieben einen unverzicht­baren Beitrag dazu, Unfällen und Beruf­skrankheit­en vorzubeu­gen. Und zwar ehre­namtlich – das heißt, aus eigen­em Antrieb und per­sön­lich­er Überzeu­gung. Wer ein solch­es Ehre­namt ausübt, ver­di­ent Anerken­nung und Unter­stützung. Dazu dient der tra­di­tionelle „Tag der Sicher­heits­beauf­tragten“ beim A+A Kongress. Dieses Spezial gibt Ein­blick in die wichtig­sten Inhalte aus dem vielfältigem Pro­gramm 2021.

Der Geset­zge­ber verpflichtet die Unternehmer dazu, aus dem Kreis der Beschäftigten geeignete Per­so­n­en zu find­en und sie als Sicher­heits­beauf­tragte zu benen­nen. Die geset­zlich fest­gelegten Auf­gaben der Sicher­heits­beauf­tragten sind zunächst ein­mal ganz grundle­gen­der Natur: Sie sollen als Kol­legin­nen und Kol­le­gen sozusagen von gle­ich zu gle­ich zu sicherem und gesun­dem Ver­hal­ten bei der Arbeit berat­en und motivieren sowie sich vom Vorhan­den­sein und der ord­nungs­gemäßen Benutzung von Schutzein­rich­tun­gen überzeugen.

Die Sicher­heits­beauf­tragten machen diesen Job frei­willig und aus innerem Antrieb – auch das ist voll im Sinne des Geset­zge­bers im Sozialge­set­zbuch VII. Der Unternehmer darf daher nicht ein­fach Beschäftigte zu Sicher­heits­beauf­tragten ernen­nen, son­dern muss Beschäftigte find­en, die diese Rolle aus eige­nen Stück­en übernehmen wollen. Die Träger der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung unter­stützen hier, indem sie zum Beispiel die Aus­bil­dung der Sicher­heits­beauf­tragten übernehmen. Ihre Arbeit als Sicher­heits­beauf­tragte erledi­gen die Beschäftigten dann zusät­zlich zu ihren eigentlichen arbeitsver­traglichen Auf­gaben, ohne dafür zusät­zlich­es Ent­gelt oder eine Aufwand­sentschädi­gung zu erhal­ten. Die Funk­tion der Sicher­heits­beauf­tragten ist somit ein wichtiges Ehre­namt und trägt in hohem Maße auch zu sozialem Frieden im Betrieb bei.

Keine formale Verantwortung

Der Geset­zge­ber hat diese Funk­tion ganz bewusst nicht mit ein­er for­malen Ver­ant­wor­tung für die Umset­zung von Maß­nah­men verse­hen, damit Sicher­heits­beauf­tragte ihre wichtige Auf­gabe frei und außer­halb von betrieblichen Zwän­gen aus­führen kön­nen. Dem Unternehmer ste­hen damit engagierte und qual­i­fizierte Beschäftigte zur Seite, die den betrieblichen Arbeitss­chutz nicht nur als geset­zliche Pflichtver­anstal­tung oder als Maß­nahme zur Arbeitsver­hin­derung betra­cht­en, son­dern denen die Sicher­heit und Gesund­heit ihrer Kol­legin­nen und Kol­le­gen ein echt­es Anliegen ist.

Durch ihre Ein­bindung in alltägliche Arbeitsabläufe leis­ten die Sicher­heits­beauf­tragten als Bindeglied zwis­chen Belegschaft und Führungsver­ant­wortlichen einen wichti­gen Beitrag zum soge­nan­nten Arbeitss­chutz­trans­fer. Neben dieser Bindeglied­funk­tion spie­len sie bei wichti­gen Kern­prozessen des betrieblichen Arbeitss­chutzes eine zen­trale Rolle: So kön­nen sie zum Beispiel in allen Phasen der Beurteilung der Arbeits­be­din­gun­gen wichtige Aspek­te aus der direk­ten Sicht der Betrof­fe­nen und vor allem als Experten für die jew­eils betr­e­f­fend­en Arbeit­splätze beitragen.

Gefährdungsbeurteilung aus 1. Hand

Das gilt auch für eine wirk­same und nach­haltige Unter­weisung der Beschäftigten. Sicher­heits­beauf­tragte ver­fü­gen durch ihre Aus­bil­dung über die erforder­lichen Qual­i­fika­tio­nen und Ken­nt­nisse für eine darüber hin­aus gehende aktive Mitar­beit an der nach dem Arbeitss­chutzge­setz erforder­lichen Beurteilung der Arbeits­be­din­gun­gen, bess­er bekan­nt als „Gefährdungs­beurteilung“. Zudem kön­nen Sicher­heits­beauf­tragte eventuell vorhan­dene Qual­i­fizierungs­be­darfe ihrer Kol­legin­nen und Kol­le­gen wahrnehmen und weit­ergeben. Bei Betrieb­s­bege­hun­gen kön­nen sie wichtige Hin­weise aus der alltäglichen Arbeit­sprax­is liefern oder reale und gegebe­nen­falls neue Gefährdun­gen bei der Arbeit direkt erken­nen und an die zuständi­ge Führungskraft her­antra­gen. Diese Aufzäh­lung ist sicher­lich nicht erschöpfend. Der Beitrag der Sicher­heits­beauf­tragten zur Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Würdigung beim A+A Kongress

Bei ein­er Gesamtzahl von mehr als 700.000 Sicher­heits­beauf­tragten ist eine indi­vidu­elle Anerken­nung und Würdi­gung des Engage­ments jedes und jed­er Einzel­nen außer­halb des eige­nen Unternehmens lei­der nicht möglich. Der „Tag der Sicher­heits­beauf­tragten“, der im Rah­men des A+A Kon­gress­es alle zwei Jahre in Düs­sel­dorf stat­tfind­et, wen­det sich daher in diesem Sinne stel­lvertre­tend an alle Sicher­heits­beauf­tragten, auch wenn nicht alle teil­nehmen kön­nen. An diesem beson­deren Tag wer­den aus­gewählte und für Sicher­heits­beauf­tragte beson­ders inter­es­sante oder rel­e­vante The­men tiefer­ge­hend und in direk­ter Kom­mu­nika­tion mit den Teil­nehmenden behan­delt und in die Fachöf­fentlichkeit gespiegelt. Dieses Mal wurde die Ver­anstal­tung auch erst­ma­lig online gestreamt, um einen noch größeren Kreis anzus­prechen. Ein Ver­anstal­tungsmod­ell, das sich sicher­lich auch in Zukun­ft einen fes­ten Platz erobern und auch durch inter­ak­tive For­mate einen noch größeren Kreis von Sicher­heits­beauf­tragten ansprechen wird.

Nachlese aus dem Programm

Mit dem vor­liegen­den „Spezial“ wer­den die The­men und Ergeb­nisse des ver­gan­genen „Tages der Sicher­heits­beauf­tragten“ im Rah­men des A+A Kon­gress­es 2021 sowohl den­jeni­gen Sicher­heits­beauf­tragten, die nicht selb­st dabei sein kon­nten, als auch ein­er bre­it­eren inter­essierten Fachöf­fentlichkeit zur Ver­fü­gung gestellt. Die bre­ite The­men­palette reicht von der pos­i­tiv­en Wirkung und Wirk­samkeit der Tätigkeit von Sicher­heits­beauf­tragten im Betrieb, über den Ein­blick in Fra­gen der Ver­ant­wor­tung in dieser Rolle aus juris­tis­ch­er Sicht und das große The­ma Kom­mu­nika­tion mit Kol­legin­nen und Kol­le­gen sowie Führungskräften bis hin zu inter­es­san­ten Erfahrungs­bericht­en aus der alltäglichen Prax­is. Spielerisch aufge­lock­ert wur­den diese Darstel­lun­gen durch Betra­ch­tun­gen aus der Per­spek­tive der am „Tag der Sicher­heits­beauf­tragten 2021“ beteiligten Schauspieler.

Die Zukunft: Aufgabenerweiterung

Die Arbeitswelt wan­delt sich derzeit drama­tisch. Alle wis­sen das. Die Mega­trends wie unter anderem Dig­i­tal­isierung und Anwen­dung kün­stlich­er Intel­li­genz auch im Arbeitss­chutz schla­gen voll durch. Auf der anderen Seite sta­bil­isiert sich auch ein nicht geringer Anteil soge­nan­nter Basis­ar­beit: Ein­fache Tätigkeit­en, die rel­a­tiv unaus­geprägte Qual­i­fika­tio­nen erfordern, aber bei denen neben hoher kör­per­lich­er Belas­tung auch stress­be­d­ingte psy­chis­che Gefährdun­gen hinzukom­men. Eben­so ist der demographis­che Wan­del hier kein The­ma von gestern.

Die fast schon explo­sion­sar­tige Zunahme des mobilen Arbeit­ens von zu Hause (das soge­nan­nte Home­of­fice), unter­stützt durch die kür­zliche Auf­nahme im Koali­tionsver­trag als erstrebenswerte Arbeits­form, wenn keine betrieblichen Belange ent­ge­gen­ste­hen, erfordert erweit­erte Ansätze der Präven­tion. Dies wird in der Folge deshalb auch auf die Tätigkeit­en und die Qual­i­fika­tio­nen der Sicher­heits­beauf­tragten Ein­fluss nehmen. Führungskräfte, die bis­lang in den Sicher­heits­beauf­tragten nur Beschäftigte gese­hen haben, die schad­hafte Leit­ern am Arbeit­splatz anzeigen oder die Kol­legin­nen und Kol­le­gen anhal­ten, den Gehörschutz aufzuset­zen, wer­den am Ende also eine weit­ere pos­i­tive Erfahrung machen.

Wir wün­schen Ihnen viel Freude beim Lesen des fol­gen­den „Spezials“. Und: Wir dür­fen schon jet­zt auf den näch­sten „Tag der Sicher­heits­beauf­tragten“ im Jahr 2023 ges­pan­nt sein!


Foto: ISSA Trans­porta­tion / Dr. Fabi­an Haas

Chris­t­ian Felten

Geschäfts­führer der Bundesarbeitsgemeinschaft

für Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit (Basi e.V.).


Foto: privat

Dr. Markus Kohn

Ref­er­ent Betriebliche Organ­i­sa­tion von Sicher­heit und Gesundheit

Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV)


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