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Lärmdämpfende Otoplastiken

Exakte Einstellung auf den Geräuschpegel
Lärmdämpfende Otoplastiken

Lärmdämpfende Otoplastiken
Foto: © Cotral Lab

An lärm­be­lasteten Arbeit­splätzen ist es oft notwendig, Gehörschutz zu tra­gen. Ab einem Lärm­pegel von 80 dB(A) wird es emp­fohlen, ab 85 dB(A) ist es Pflicht. In der met­all­bear­bei­t­en­den Fer­ti­gung mit einem durch­schnit­tlichen Lärm­pegel von 95 dB(A) wer­den den Mitar­bei­t­en­den dazu häu­fig Ein­weg-Gehörschutzstöpsel zur Ver­fü­gung gestellt.

Doch jedes Ohr ist anders und schlecht­sitzende Gehörschützer beein­trächti­gen das Wohlbefind­en der Beschäftigten. Die Hoff­mann Group hat deshalb ihr Sor­ti­ment um indi­vidu­ell gefer­tigte lär­mdämpfende Oto­plas­tiken von Cotral Lab erweit­ert. Diese wer­den an das Ohr und den Gehör­gang des Trägers angepasst und mit einem Lärm­fil­ter auf den Arbeit­splatz eingestellt.

An Arbeit­splätzen mit sehr hoher Lärm­be­las­tung dämmt das Mod­ell „Qeos Orange“ mit Hochfre­quen­z­fil­tern den Lärm beson­ders stark in hohen Fre­quen­zen und reduziert die Lärm­be­las­tung um 17 bis 33 Dez­i­bel. Müssen Mitar­bei­t­ende in ein­er laut­en Umge­bung gut miteinan­der kom­mu­nizieren, reduziert „Qeos Green“ Geräusche auf allen Fre­quenzbän­dern gle­ich­mäßig um 17 bis 28 Dez­i­bel, ohne den Ton zu verzerren.

Konzen­tri­ertes Arbeit­en in Großraum­büros ist hinge­gen mit dem Mod­ell „Clear“ möglich, das eben­falls Geräusche verz­er­rungs­frei ver­min­dert und kaum sicht­bar ist. Zu den weit­eren Vorteilen des indi­vidu­ell ange­fer­tigten Gehörschutzes zählt die Abfallre­duzierung durch seine Wiederver­wend­barkeit und sechs Jahre Garantie. Die Oto­plas­tiken sind nach der EU-Verord­nung 2016/425 zertifiziert.

Hoff­mann Group

 

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