Im vergangenen Jahr hat KTG Railservice seine neue Werkstatt im Duisburger Innenhafen bezogen. Der Instandhalter von Schienenfahrzeugen wartet und repariert Lokomotiven mit Elektro- und Dieselantrieb. Dazu müssen sich die Techniker häufig auf das Dach begeben und benötigen deshalb einen Schutz gegen Absturz.
Denn jedem Arbeitgeber drohen massive Konsequenzen, wenn er keine ausreichenden Vorkehrungen trifft, um Unfälle zu vermeiden.
Lieber PSAgA als Gerüst
Bevor KTG Railservice die neue Halle im Duisburger Hafen bezog, nutzte das Unternehmen wenige Kilometer entfernt einen älteren Betriebshof. Der war zwar kleiner, erfüllte aber im Wesentlichen die gleichen Aufgaben wie sein Nachfolger. Schon dort vertrauten die Techniker und Monteure bei Arbeiten in der Höhe auf eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
„Alternativ kann man auch ein Gerüst um die Lokomotiven herumbauen“, sagt KTG-Betriebsleiter Günter Mehrholz, winkt aber noch im gleichen Atemzug ab: „So ein Gerüst lässt sich nicht mit der Lok verschieben und ist deshalb unflexibel im Einsatz.“ Darüber hinaus gibt Mehrholz zu bedenken, dass es auf den Dächern mancher E- oder Diesel-Lok tückische Höhenunterschiede gibt, die zu einer Gefahr für ungesicherte Monteure werden können. Im Vergleich zu
einem Geländer erweist sich hier eine PSAgA als wirkungsvoller. Außerdem besteht immer das Risiko, dass die Zugmaschine schon beim Gerüstaufbau eine Macke abkriegt, wie man hier im Ruhrpott sagt.
Mehr Bewegungsfreiheit
Also lieber eine PSAgA. Wie schon in der Vorgängerhalle entschied sich KTG für Safeline HT‑8 von Spanset. „Der Vorteil dieses Horizontal-Sicherungsmittels auf Drahtseilbasis besteht darin, dass die Bewegungsfreiheit der Anwender praktisch nicht eingeschränkt wird“, erläutert Spanset-Anwendungstechniker Jörg Scheilen. Die Läufer folgen dem Monteur bei seiner Arbeit in der Höhe und sichern jeden Absturz innerhalb
eines definierten Wirkungskegels. Und das für bis zu vier Personen mit einem Körpergewicht von jeweils maximal 140 Kilogramm.
50 Meter ohne Zwischenhalter
Bei HT‑8 handelt es sich um ein permanentes Sicherungssystem. Es wird einmal angebracht und steht dauerhaft zur Verfügung. Eine besondere Herausforderung bei der Installation bestand darin, dass das System ohne Zwischenhalter 50 Meter überbrücken musste. Irreversible Veränderungen in der Halle hatte der Vermieter von vornherein ausgeschlossen.
Standardmäßig ausgelegt ist das Spanset-Produkt für 40 Meter. Unter Berücksichtigung der relativ geringen Sturzhöhe – Lokomotiven sind rund 4,50 Meter hoch – wurde das System für eine Spannweite von 50 Metern berechnet. Das Stahlseil läuft längs durch die Halle. Seine Befestigung erfolgte zum einen an einer Stahlstütze. Das andere Ende wurde an einen Stahlträger über dem Einfahrtstor montiert. Die Spannvorrichtung des HT‑8 erlaubt eine Vorspannung von bis zu 400 daN (rund 400 Kilogramm) mit der Folge, dass das Seil nur minimal durchhängt. „Alles in allem haben wir uns mit der Spanset-Lösung für eine zeitgemäße Sicherheitsvorrichtung entschieden, mit der wir einerseits unsere Leute schützen und andererseits ihren Bewegungsradius kaum einschränken“, sagt Günter Mehrholz.
Grundpflichten des Arbeitgebers (Regeln und Quellen)
Nach §3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber
- alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen treffen und dabei die Umstände berücksichtigen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
- seine Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin prüfen und sie gegebenenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anpassen.
- dabei eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anstreben.
Wenn es um Arbeitssicherheit im Betrieb geht, müssen sowohl staatliche Arbeitsschutzvorschriften als auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften beachtet werden. Wichtige Regeln und Vorschriften für das Arbeiten in der Höhe sind unter anderem:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §3: Planung, Durchführung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 112–198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und
- DGUV Regel 199: Retten aus der Höhe
Safeline HT‑8 von SpanSet
- es reichen zwei Befestigungspunkte an gegenüberliegenden Hallenwänden oder an der Decke
- Spannweite von 40 Metern ohne Zwischenhalterung (im konkreten Fall
sogar 50 Meter) - Vorspannung von rund 400 Kilogramm
- geprüft nach EN 795:2012 Anschlageinrichtungen Typ C
- erfüllt Anforderungen von PD CEN/TS 16415:2013 für Schutzsysteme