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PSA gegen Absturz

Gesichert aufs Dach steigen
PSA gegen Absturz

KTG Railser­vice in Duis­burg wartet und repari­ert Schienen­fahrzeuge. Dazu steigen Tech­niker regelmäßig auf Loks und Wag­gons, was sorgfältige Vorkehrun­gen erfordert. Das Hor­i­zon­tal-Sicherungsmit­tel Safe­line HT‑8 von Spanset schützt die Men­schen und gewährt ihnen den­noch jede Menge Bewe­gungs­frei­heit. Und es sorgt dafür, dass dem Dien­stleis­ter KTG in Sachen Arbeitss­chutz nie­mand „aufs Dach steigt“.

Im ver­gan­genen Jahr hat KTG Railser­vice seine neue Werk­statt im Duis­burg­er Innen­hafen bezo­gen. Der Instand­hal­ter von Schienen­fahrzeu­gen wartet und repari­ert Loko­mo­tiv­en mit Elek­tro- und Diese­lantrieb. Dazu müssen sich die Tech­niker häu­fig auf das Dach begeben und benöti­gen deshalb einen Schutz gegen Absturz.

Denn jedem Arbeit­ge­ber dro­hen mas­sive Kon­se­quen­zen, wenn er keine aus­re­ichen­den Vorkehrun­gen trifft, um Unfälle zu vermeiden.

Lieber PSAgA als Gerüst

Bevor KTG Railser­vice die neue Halle im Duis­burg­er Hafen bezog, nutzte das Unternehmen wenige Kilo­me­ter ent­fer­nt einen älteren Betrieb­shof. Der war zwar klein­er, erfüllte aber im Wesentlichen die gle­ichen Auf­gaben wie sein Nach­fol­ger. Schon dort ver­traut­en die Tech­niker und Mon­teure bei Arbeit­en in der Höhe auf eine Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung gegen Absturz (PSAgA).

„Alter­na­tiv kann man auch ein Gerüst um die Loko­mo­tiv­en herum­bauen“, sagt KTG-Betrieb­sleit­er Gün­ter Mehrholz, winkt aber noch im gle­ichen Atemzug ab: „So ein Gerüst lässt sich nicht mit der Lok ver­schieben und ist deshalb unflex­i­bel im Ein­satz.“ Darüber hin­aus gibt Mehrholz zu bedenken, dass es auf den Däch­ern manch­er E- oder Diesel-Lok tück­ische Höhe­nun­ter­schiede gibt, die zu ein­er Gefahr für ungesicherte Mon­teure wer­den kön­nen. Im Ver­gle­ich zu
einem Gelän­der erweist sich hier eine PSAgA als wirkungsvoller. Außer­dem beste­ht immer das Risiko, dass die Zug­mas­chine schon beim Gerüs­tauf­bau eine Macke abkriegt, wie man hier im Ruhrpott sagt.

Mehr Bewegungsfreiheit

Also lieber eine PSAgA. Wie schon in der Vorgänger­halle entsch­ied sich KTG für Safe­line HT‑8 von Spanset. „Der Vorteil dieses Hor­i­zon­tal-Sicherungsmit­tels auf Draht­seil­ba­sis beste­ht darin, dass die Bewe­gungs­frei­heit der Anwen­der prak­tisch nicht eingeschränkt wird“, erläutert Spanset-Anwen­dung­stech­niker Jörg Scheilen. Die Läufer fol­gen dem Mon­teur bei sein­er Arbeit in der Höhe und sich­ern jeden Absturz innerhalb
eines definierten Wirkungskegels. Und das für bis zu vier Per­so­n­en mit einem Kör­pergewicht von jew­eils max­i­mal 140 Kilogramm.

50 Meter ohne Zwischenhalter

Bei HT‑8 han­delt es sich um ein per­ma­nentes Sicherungssys­tem. Es wird ein­mal ange­bracht und ste­ht dauer­haft zur Ver­fü­gung. Eine beson­dere Her­aus­forderung bei der Instal­la­tion bestand darin, dass das Sys­tem ohne Zwis­chen­hal­ter 50 Meter über­brück­en musste. Irre­versible Verän­derun­gen in der Halle hat­te der Ver­mi­eter von vorn­here­in ausgeschlossen.

Stan­dard­mäßig aus­gelegt ist das Spanset-Pro­dukt für 40 Meter. Unter Berück­sich­ti­gung der rel­a­tiv gerin­gen Sturzhöhe – Loko­mo­tiv­en sind rund 4,50 Meter hoch – wurde das Sys­tem für eine Span­nweite von 50 Metern berech­net. Das Stahl­seil läuft längs durch die Halle. Seine Befes­ti­gung erfol­gte zum einen an ein­er Stahlstütze. Das andere Ende wurde an einen Stahlträger über dem Ein­fahrt­stor mon­tiert. Die Span­nvor­rich­tung des HT‑8 erlaubt eine Vorspan­nung von bis zu 400 daN (rund 400 Kilo­gramm) mit der Folge, dass das Seil nur min­i­mal durch­hängt. „Alles in allem haben wir uns mit der Spanset-Lösung für eine zeit­gemäße Sicher­heitsvor­rich­tung entsch­ieden, mit der wir ein­er­seits unsere Leute schützen und ander­er­seits ihren Bewe­gungsra­dius kaum ein­schränken“, sagt Gün­ter Mehrholz.


Grundpflichten des Arbeitgebers (Regeln und Quellen)

Nach §3 des Arbeitss­chutzge­set­zes (Arb­SchG) muss der Arbeitgeber

  • alle erforder­lichen Arbeitss­chutz­maß­nah­men tre­f­fen und dabei die Umstände berück­sichti­gen, die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
  • seine Maß­nah­men auf ihre Wirk­samkeit hin prüfen und sie gegebe­nen­falls an sich ändernde Gegeben­heit­en anpassen.
  • dabei eine Verbesserung von Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz der Beschäftigten anstreben.

Wenn es um Arbeitssicher­heit im Betrieb geht, müssen sowohl staatliche Arbeitss­chutzvorschriften als auch die Unfal­lver­hü­tungsvorschriften der Beruf­sgenossen­schaften beachtet wer­den. Wichtige Regeln und Vorschriften für das Arbeit­en in der Höhe sind unter anderem:

  • Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG) §3: Pla­nung, Durch­führung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG) §5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • PSA-Benutzungsverord­nung (PSA-BV)
  • Baustel­len­verord­nung (Baustel­lV)
  • Arbeitsstät­ten­verord­nung (Arb­StättV)
  • DGUV Vorschrift 1 Grund­sätze der Prävention
  • DGUV Regel 112–198: Benutzung von per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tun­gen gegen Absturz und
  • DGUV Regel 199: Ret­ten aus der Höhe

Safeline HT‑8 von SpanSet

  • es reichen zwei Befes­ti­gungspunk­te an gegenüber­liegen­den Hal­len­wän­den oder an der Decke
  • Span­nweite von 40 Metern ohne Zwis­chen­hal­terung (im konkreten Fall
    sog­ar 50 Meter)
  • Vorspan­nung von rund 400 Kilogramm
  • geprüft nach EN 795:2012 Anschlagein­rich­tun­gen Typ C
  • erfüllt Anforderun­gen von PD CEN/TS 16415:2013 für Schutzsysteme
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