Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen sind komplex und haben viele Schnittstellen. Viele Betroffene sind hoffnungslos überfordert. Der Beitrag verdeutlicht dies eindrücklich an einem Beispiel.
Es ist Juni 2017… Wir befinden uns in einem Unternehmen, in dem
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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