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Nicht zu hell, nicht zu warm: Sonnenschutz in Gebäuden

Nicht zu hell, nicht zu warm
Sonnenschutz in Gebäuden

Sonnenschutz in Gebäuden
Foto: © Solarlux
Für Arbeitsstät­ten schreibt der Geset­zge­ber Tages­licht und eine Sichtverbindung nach außen vor. Zu helles Tages­licht kann jedoch blenden, zu stören­den Reflex­en führen oder die Räume unan­genehm aufheizen. Dann ist geeigneter Son­nen­schutz gefragt. Auch etliche kleinere Maß­nah­men kön­nen helfen.

Von außen fre­undlich und ein­ladend, innen hell und licht­durch­flutet – dafür wer­den Gewerbe- und Büro­ge­bäude häu­fig mit großflächi­gen Fen­stern und Glas­fron­ten aus­ges­tat­tet. Angesichts vielfältiger pos­i­tiv­er Auswirkun­gen auf die Beschäftigten hat der Geset­zge­ber fest­gelegt, dass Arbeit­sräume sowie Unterkün­fte, Pausen- und Bere­itschaft­sräume möglichst aus­re­ichend Tages­licht erhal­ten und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen (siehe Spezial Tages­licht in Sicher­heits­beauf­tragter 12/2022).

Ist das ein­fal­l­ende Licht zu inten­siv, macht es jedoch Prob­leme: Es kann direkt blenden, zu unan­genehmen Reflex­en auf Mon­i­toren, Maschi­nen oder Ober­flächen führen sowie für uner­wün­schte Wärmes­trahlung und Wärmeein­träge sor­gen. All das kann physis­che wie psy­chis­che Fol­gen haben, etwa Augen­prob­leme, Verspan­nun­gen, Kopf­schmerzen, Kreis­lauf­schwankun­gen und schnelle Ermü­dung wie auch nach­lassende Pro­duk­tiv­ität und Moti­va­tion. Wenn durch Blendung und starke Schat­ten­bil­dung bei bes­timmten Tages­licht­si­t­u­a­tio­nen das Sehen eingeschränkt wird, steigen je nach Tätigkeit zudem das Fehler­risiko und die Unfall­ge­fahr. Sicher­heits­beauf­tragte kön­nen sich an vie­len Stellen ein­brin­gen, um diese Effek­te abzumildern.

Pflanzungen und matte Oberflächen

Blendung durch Tages­licht wird von vie­len Beschäftigten zwar oft als weniger störend emp­fun­den als Blendung durch kün­stliche Beleuch­tung. Trotz­dem kommt es zu Beein­träch­ti­gun­gen, etwa wenn die Sonne direkt in die Augen scheint, der Him­mel sehr hell ist oder wenn das Licht von hellen Fas­saden oder Glas des Nach­barge­bäudes oder von Ober­flächen und Bild­schir­men im Raum selb­st reflek­tiert wird.

Am Nach­barge­bäude lässt sich häu­fig nichts ändern, aber in einem gewis­sen Abstand gepflanzte Sträuch­er und Laub­bäume kön­nen die Effek­te abmildern, ohne die eige­nen Räume zu sehr zu ver­schat­ten. Bei der Ein­rich­tung sind mat­te Flächen bess­er als Hochglanz. Auch Kon­traste tra­gen zur Blendung bei, zum Beispiel wenn ein Raum nicht gle­ich­mäßig aus­geleuchtet ist, son­dern sich sehr helle und sehr dun­kle Flächen abwech­seln. Das lässt sich mit entsprechen­der Beleuch­tung abmildern.

Ergonomische Bildschirme

Beson­ders neg­a­tiv macht sich ein­fal­l­en­des Tages­licht bei der Arbeit am Com­put­er bemerk­bar. Bild­schirme und Dis­plays gibt es längst nicht mehr nur im Büro, son­dern auch in vie­len anderen Bere­ichen vom Gesund­heitswe­sen über den Han­del bis zur Pro­duk­tion. Ergonomis­che Bild­schirme haben ein gut aus­geleuchtetes und gestochen schar­fes Dis­play – mod­erne Bild­schirmtech­nik ist äußerst robust gegenüber Umge­bungslicht und kann teil­weise sog­ar am hel­l­licht­en Tag im Freien genutzt wer­den – und lassen sich in punc­to Auflö­sung und Hel­ligkeit an indi­vidu­elle Sehbedürfnisse anpassen. Bei Pos­i­tiv­darstel­lung mit dun­klen Zeichen auf hellem Unter­grund wer­den vorhan­dene Reflex­io­nen übri­gens als weniger störend wahrgenom­men als bei Neg­a­tiv­darstel­lung mit hellen Zeichen auf dun­klem Untergrund.

Arbeitsplatz richtig positionieren

Min­destens eben­so wichtig ist die opti­male Aus­rich­tung: Bild­schir­mar­beit­splätze soll­ten so posi­tion­iert sein, dass der Blick der Beschäftigten par­al­lel zur Fen­ster­front ver­läuft, um Blendun­gen und Reflexe zu ver­mei­den. Gibt es im Raum Fen­ster­fron­ten über Eck, müssen die Fen­ster, die sich bei der Bild­schir­mar­beit vor oder hin­ter den Arbeit­splätzen befind­et, durch Son­nen­schutzvor­rich­tun­gen abge­dunkelt wer­den kön­nen. Und wenn zum Beispiel in Fer­ti­gungs- oder Logis­tik­bere­ichen Dachfen­ster oder Ober­lichter Prob­leme machen, soll­ten ein Posi­tion­swech­sel des jew­eili­gen Arbeit­splatzes oder einzelne Maß­nah­men wie Stell­wände oder Licht­segel erwogen werden.

Wärmeeinwirkung verringern

Auch Wärme kann ein Prob­lem sein, wenn Arbeit­splätze viel Tages­licht oder direk­te Sonnene­in­strahlung haben. Das kann Beschäftigte betr­e­f­fen, deren Arbeit­splätze sehr nah an Fen­ster­flächen sind – oft kann etwas mehr Abstand Abhil­fe schaf­fen. Auch mit Blick auf die UV-Belas­tung ist das sin­nvoll, denn je nach Art des Glases wird zwar die UV-B-Strahlung über­wiegend gefiltert, ein Teil der UV-A-Strahlung dringt jedoch weit­er durch.

Mehr Aufwand ist nötig, wenn es im gesamten Raum zu unan­genehm hohen Tem­per­a­turen kommt, die eben­falls zu arbeits­be­d­ingten Gesund­heits­ge­fahren führen kön­nen. Führt die Sonnene­in­strahlung zu Werten über 26 Grad Cel­sius im Innen­raum, müssen die rel­e­van­ten Fen­ster, Ober­lichter und Glaswände mit geeigneten Son­nen­schutzsys­te­men verse­hen wer­den. Dabei sind die Aus­rich­tung der Arbeit­sräume und die jew­eili­gen Fen­ster­flächenan­teile zu beachten.

Intelligentes Sonnenschutzglas

Ein Ansatzpunkt ist das Fen­ster­glas selb­st. Lidl ver­wen­det für immer mehr Fas­saden ein intel­li­gentes Son­nen­schutz­glas von Sage­glass als Alter­na­tive zu innen oder außen ange­bracht­en Jalousien. Das Glas ist mit einem keramis­chen Mate­r­i­al beschichtet und kann sich mit Hil­fe von vorauss­chauen­den Algo­rith­men und Echtzeit-Wet­ter­dat­en bei Bedarf fließend, geräusch­los und automa­tisch abdunkeln. Das ver­mei­det Blendun­gen und Hitzeein­träge und senkt Kosten für die Kli­ma­tisierung, gle­ichzeit­ig wird das Tages­licht max­i­mal genutzt. Für das Glas spricht laut Lidl auch, dass der Ein­blick in die Fil­ialen bis zu einem gewis­sen Grad der Tönung erhal­ten bleibt und der Blick nach draußen auch bei kom­plett abge­dunkel­tem Glas möglich ist.

Folien und Beschichtungen

Weit­ere Möglichkeit­en sind bere­its einge­färbte Gläs­er, zwis­chen den Scheiben­schicht­en ver­ar­beit­ete Folien oder spezielle transluzente Beschich­tun­gen. Diese reflek­tieren einen großen Teil der in der Glob­al­strahlung enthal­te­nen lang­welli­gen Infrarot­strahlung, die für den Wärmeein­trag ver­ant­wortlich ist, und lassen die sicht­baren Bestandteile des Lichts unge­hin­dert durch. Je nach Ein­fär­bung lassen sich zudem Blendun­gen ver­min­dern. Das gilt auch für Folien, die nachträglich von innen ange­bracht werden.

Markisen und Co.

Leicht nachzurüsten und zudem flex­i­bel sind vari­able Son­nen­schutzpro­duk­te, die innen oder außen mon­tiert wer­den kön­nen: Markisen, Jalousien, Rol­los, Stores, Lamellen. Außen­liegende Son­nen­schutzvor­rich­tun­gen sowie in die Ver­glasung inte­gri­erte Ele­mente sind im Hin­blick auf den Wärmeein­trag in den Raum in der Regel wirk­samer als innen­liegende. Für alle gilt, dass sie die freie Lüf­tung nicht beein­trächti­gen dür­fen. Die Steuerung kann entwed­er automa­tisch erfol­gen oder von den Beschäftigten selbst.

Ist eine indi­vidu­elle Ein­stel­lung vorge­se­hen, muss regelmäßig geprüft wer­den, dass der Son­nen­schutz in allen Räu­men funk­tion­iert und die Bedi­enele­mente gut zugänglich sind – und dass die Beschäftigten sie auch wirk­lich nutzen und die Arbeit­szeit nicht unnötig bei abge­dunkel­ten Fen­stern und Kun­stlicht ver­brin­gen. Denn auch an son­ni­gen Tagen sind am Arbeit­splatz aus­re­ichend Tages­licht und eine Sichtverbindung nach außen wichtig für Gesund­heit, Leis­tungs­fähigkeit und Wohlbefinden.


Autorin: Petra Hannen
Fachjournalistin
 
Foto: © Bar­bara Dietl

Linktipps

  • Hil­fen für die Auswahl von geeigneten Blend- und Wärmeschutzvor­rich­tun­gen sowie für das Ver­mei­den von Hitze, Blendung und Reflex­ion gibt die DGUV Infor­ma­tion 215–444 „Son­nen­schutz im Büro“. Sie ist erhältlich in der Pub­lika­tions­daten­bank der DGUV unter https://publikationen.dguv.de.
  • Einen Überblick über Son­nen­schutzvor­rich­tun­gen bietet das Inter­net-Forum „Baunetz Wis­sen“ unter www.baunetzwissen.de Licht Tages­licht Tages­licht und Sonnenschutz.

Das sagt der Gesetzgeber

  • Die Arbeitsstät­ten­verord­nung fordert im Anhang 3.4, dass die Stärke des Tages­lichte­in­falls am Arbeit­splatz je nach Art der Tätigkeit reg­ulier­bar sein muss. Nach Anhang 6.1 sind zudem bei Bild­schir­mar­beit­splätzen durch die Gestal­tung sowie Ausle­gung und Anord­nung der Beleuch­tung störende Blendung, Reflex­io­nen oder Spiegelun­gen auf dem Bild­schirm und den son­sti­gen Arbeitsmit­teln zu vermeiden.
  • Die ASR A3.4 (Beleuch­tung) fordert, dass störende Blendung durch Sonnene­in­strahlung zu ver­mei­den oder – wenn das nicht möglich ist – zu min­imieren ist. Als mögliche Maß­nah­men benen­nt sie bei Fen­stern das Anbrin­gen von Jalousien, Rol­los und Lamel­len­stores und bei Dachober­lichtern die Ver­wen­dung von licht­streuen­den Mate­ri­alien oder Ver­glasun­gen mit inte­gri­erten Lamel­len­rastern. Die ASR A3.5 (Raumtem­per­atur) schreibt das Ver­mei­den über­mäßiger Erwär­mung vor; die ASR A3.6 (Lüf­tung) legt fest, dass Wärme­las­ten zu min­imieren sind, wobei als eine Ursache für Wärme­las­ten die Sonnene­in­strahlung ange­führt wird.
  • Der Bild­schir­mar­beitsverord­nung zufolge sind Bild­schir­mar­beit­splätze so einzuricht­en, dass leuch­t­ende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verur­sachen und Reflex­io­nen auf dem Bild­schirm soweit wie möglich ver­mieden wer­den. Die Fen­ster müssen mit ein­er geeigneten ver­stell­baren Lichtschutzvor­rich­tung aus­ges­tat­tet sein, durch die sich die Stärke des Tages­lichte­in­falls auf den Bild­schir­mar­beit­splatz ver­min­dern lässt.
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