1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Sicherheitsbeauftragter »

PTBS von Bahnmitarbeiter anerkannt

Flashbacks und Alpträume
PTBS von Bahnmitarbeiter anerkannt

PTBS von Bahnmitarbeiter anerkannt
Bahnmitarbeiter leidet unter PTBS, nachdem er Zeuge eines Gleissuizids wurde. Foto: © MKS - stock.adobe.com

Erlebt ein Bah­n­mi­tar­beit­er unmit­tel­bar den Suizid eines Reisenden mit und erlei­det deshalb eine post­trau­ma­tis­che Belas­tungsstörung (PTBS), hat er nach einem Urteil des Hes­sis­chen Lan­dessozial­gerichts Anspruch auf Leis­tun­gen aus der geset­zlichen Unfallversicherung.

Zeuge eines Gleissuizids

Geklagt hat­te ein Kun­den­di­en­st­mi­tar­beit­er der Deutschen Bahn, der während seines Dien­stes Zeuge eines soge­nan­nten Gleis­suizids gewor­den war. Er war am Bahn­steig von einem Mann ange­sprochen wor­den, der sich nach einem Zug erkundigte. Dieser stieg dann aber nicht in die Bahn ein, son­dern ran­nte los und warf sich vor einen Zug. Kurz darauf fand der Bah­n­mi­tar­beit­er den zweigeteil­ten Leich­nam. Nach ein­er kurzen Arbeit­sun­fähigkeit übte der Kläger seine Tätigkeit zunächst weit­er aus, litt aber unter Flash­backs, Alb­träu­men und Schlaf­störun­gen. Die behan­del­nden Ärzte diag­nos­tizierten eine PTBS. Mit­tler­weile ist der Mann voll erwerbsgemindert.

Diagnosekriterien einer PTBS erfüllt

Der zuständi­ge Unfal­lver­sicherungsträger stellte als Unfall­folge lediglich eine vorüberge­hende akute Belas­tungsreak­tion fest, weil keine fort­laufende Trau­mafolgestörung belegt sei. Schließlich sei der Mann zunächst lediglich zwei Wochen arbeit­sun­fähig gewe­sen und habe dann weit­ergear­beit­et. Zudem habe er weit­ere Schick­salss­chläge erlit­ten, die man berück­sichti­gen müsse. Das Gericht sah dage­gen die Diag­nosekri­te­rien ein­er PTBS als erfüllt an. Bei dem Unfall habe es sich um ein objek­tiv schw­er­wiegen­des Ereig­nis gehan­delt, Flash­backs und Alb­träume seien belegt. Außer­dem ver­mei­de der Ver­sicherte Reize wie Bahn­höfe oder Bahn­steige, die mit dem trau­ma­tis­chen Erleb­nis ver­bun­den seien. Die unver­sicherten Mitur­sachen sahen die Darm­städter Richter als nicht über­ra­gend an.

(Urteil des Hes­sis­chen Lan­dessozial­gerichts vom 22.02.2022, Az. L 3 U 146/19)

Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de