Die letzten Teile der Serie heißen „Befehl ist Befehl“, aber „kein blinder Gehorsam“. § 15 Abs. 1 Satz 4 DGUV Vorschrift 1 warnt: „Die Versicherten dürfen erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtete Weisungen nicht befolgen“. Aber was ist Erkennbarkeit?
Die Chance ist groß, dass Juristen verlacht
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