Betriebe können einen großen Beitrag dazu leisten, die Anzahl und die Schwere von Verkehrsunfällen zu reduzieren. Viele Unternehmen setzen in dieser Hinsicht innovative Ideen und Aktionen um. Die folgenden zwei Praxisbeispiele vermitteln hierzu einen Eindruck.
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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